Wie die Stadt Thun mitteilt, wird vom 29. März 2023 bis 5. Mai 2023 die Vernehmlassung zum Reglement über das Jugendparlament durchgeführt.
Thun
Die Stadt Thun. - Pixabay
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2013 führte die Stadt Thun den Jugendvorstoss ein. Mit diesem Instrument können Jugendliche zwischen 13 und 18 Jahren mit 40 Unterschriften die Behandlung eines Geschäfts im Stadtrat verlangen.

Basierend auf dem ersten Jugendvorstoss rief der Stadtrat im Jahr 2019 den Klimanotstand aus.

Im Februar 2022 wurde der zweite Jugendvorstoss zur Einsetzung eines Jugendparlaments eingereicht.

Vernehmlassungsverfahren lüft bis zum 5. Mai

Der Stadtrat nahm das Jugendpostulat am 12. Mai 2022 einstimmig an.

In der Zwischenzeit hat die Stadtkanzlei ein entsprechendes Reglement ausgearbeitet, unter Einbezug der Erstunterzeichnenden, des Amts für Bildung und Sport, des Dachverbands Schweizer Jugendparlamente sowie des Präsidenten und der Vizepräsidentin des kantonalen Jugendparlaments.

Vom 29. März 2023 bis 5. Mai 2023 führt die Stadt das Vernehmlassungsverfahren durch.

Reglement soll vor Sommerferien zur Genehmigung vorgelegen

Einbezogen werden die politischen Parteien, die Landeskirchen, verschiedene Jugendorganisationen sowie die städtischen und kantonalen Schulen.

Es ist geplant, dem Stadtrat das Reglement vor den Sommerferien zur Genehmigung vorzulegen.

Ziel ist es, das Jugendparlament am 15. September 2023, dem Tag der Demokratie, offiziell einzusetzen.

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