Thun schafft Rechtsgrundlage für digitale Stadtratssitzungen

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    Der Thuner Gemeinderat will die rechtliche Grundlage schaffen, damit der Stadtrat in ausserordentlichen Lagen nötigenfalls digital tagen könnte.

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    Schnupperlehre -Kauffrau/Kaufmann EFZ Öffentliche Verwaltung. - unsplash

    Die Corona-Pandemie führte im Frühjahr 2020 dazu, dass Parlamente aller Ebenen während des Lockdowns nicht mehr ordentlich tagen konnten. In Thun musste die Stadtratssitzung vom 19. März 2020 abgesagt werden.

    Jene vom 7. Mai 2020 konnte aufgrund des Versammlungsverbotes nur mit einer Ausnahmebewilligung des Regierungsrates und mit besonderen Schutzkonzepten durchgeführt werden. Schweizweit ergab sich in der Folge eine politische Diskussion über das Funktionieren der Parlamente während der Krise. Das Ergebnis waren zahlreiche Vorstösse.

    Es wurde verlangt, die erforderlichen rechtlichen Grundlagen zu schaffen, damit Parlamente nötigenfalls digital tagen können. Mit dem Postulat P 10/2020 betreffend Schaffen der Grundlagen für digitale Stadtratssitzungen im Ausnahmefall reichten die Stadträte Roman Gugger (Grüne/JG) und Franz Schori (SP) am 11. Juni 2020 auch in Thun einen Vorstoss ein. Der Gemeinderat will diesem Begehren nachkommen.

    Proaktives Handeln der Thuner Regierung

    Mit einer Teilrevision des Geschäftsreglements des Stadtrates von Thun soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, damit der Stadtrat in Ausnahmesituationen nötigenfalls auch digital tagen kann. Das ordnungsgemässe Funktionieren der städtischen Behörden und die Aufrechterhaltung einer guten und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Stadtrat sind insbesondere in ausserordentlichen Lagen wichtige Anliegen.

    Die letzten Monate zeigten, dass Präsenzsitzungen des Stadtrates über eine längere Zeit nicht mehr möglich sein könnten. Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse daran, dass die demokratischen Institutionen auch in Zeiten des Notrechts funktionieren. Deshalb besteht hier dringender Handlungsbedarf.

    «Wir handeln dank zielgerichteter Vorarbeit der Stadtkanzlei proaktiv und schaffen mit den rechtlichen Grundlagen für digitale Parlamentssitzungen eine Lösung für ausserordentliche Situationen. Wir warten dabei nicht auf andere. Dies hat sich auch in früheren Fällen bewährt und wir wollen auch hier so vorgehen», so Stadtpräsident Raphael Lanz.

    Lösung für den Notfall

    Die vom Gemeinderat vorgeschlagene Teilrevision bleibt allerdings auf die Umsetzung des Postulates P 10/2020 beschränkt. Es handelt sich um eine Lösung für den Notfall.

    Die Durchführung digitaler Stadtratssitzungen soll auf absolute Ausnahmen beschränkt werden. Der Stadtrat wird sich an seiner Sitzung vom 18. Februar 2021 mit der Vorlage befassen.

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