Wie die Stadt Thun mitteilt, wird mit dem vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub ein Zeichen gesetzt und die Position der Stadt als moderne Arbeitgeberin gestärkt.
Blick vom Thuner Rathaus auf das Schloss Thun und den Rathausplatz.
Blick vom Thuner Rathaus auf das Schloss Thun und den Rathausplatz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Im März 2022 forderten die Fraktionen SP und Grüne/JG mittels eines parlamentarischen Vorstosses die Einführung eines vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs.

Im Gegensatz zu allen EU/EFTA-Ländern kennt die Schweiz keinen vorgeburtlichen Mutterschutz.

Viele Frauen arbeiten bis knapp vor der Geburt oder müssen sich krankschreiben lassen.

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat grosses Verständnis für das Begehren und beschloss an seiner letzten Sitzung die Einführung des vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs.

Stärkung der Position als attraktive Arbeitgeberin

Die Stadt Thun nimmt damit im schweizweiten Vergleich eine Vorreiterrolle ein und setzt ein wichtiges Zeichen.

Die Ruhephase vor der Geburt wirkt sich laut Fachleuten positiv auf die Gesundheit der Mutter und des Kindes aus.

«Mit der neuen Regelung können wir unsere Position als attraktive, familienfreundliche und fortschrittliche Arbeitgeberin weiter stärken und uns im Arbeitsmarkt gegenüber der Konkurrenz abheben.

Es ist zudem ein wichtiges Signal der Wertschätzung und gegen die Stigmatisierung des ‹Krankseins› schwangerer Frauen», betont Gemeinderätin Andrea de Meuron, Vorsteherin Direktion Finanzen Ressourcen Umwelt.

Teilrevision der Verordnung per 1. Juni 2023

Als weiterer Vorteil bietet der reguläre Urlaub anstelle einer möglichen Krankschreibung der Stadt als Arbeitgeberin mehr Planungssicherheit.

Zur personalrechtlichen Verankerung des vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubes bedarf es einer Teilrevision der Verordnung über die Lohnansprüche bei Dienstausfällen.

Gemäss den neuen Bestimmungen können städtische Mitarbeiterinnen den vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaub frühestens drei Wochen vor dem ärztlich errechneten Geburtstermin antreten.

Anspruch auf Mutterschaftsurlaub

Es besteht kein Anspruch auf einen Nachbezug nach der Geburt des Kindes.

Unverändert bleibt der Anspruch der Arbeitnehmerinnen auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 16 Wochen nach der Niederkunft.

Die Verordnung soll per 1. Juni 2023 in Kraft treten.

Keine Mehrkosten für die Stadt

Bisher entstanden für die Stadt durch krankheitsbedingte (Teil-)Ausfälle von durchschnittlich sieben Mitarbeiterinnen pro Jahr während der Schwangerschaft Kosten von 68'300 Franken.

Mit der Einführung des dreiwöchigen vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaubs ergeben sich keine Mehrkosten.

Die Gesamtkosten von 68'300 Franken dürften ungefähr im gleichen Rahmen bleiben, sich aber anders aufteilen (25'400 Franken für die vorgeburtlichen Mutterschaftsurlaube plus 42'900 Franken für krankheitsbedingte (Teil-)Ausfälle).

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