Positive Rückmeldung zum Thuner Projekt «Nünenen Pestalozzistrasse»
Für den Wohnungsneubau an der Pestalozzistrasse in Thun bedarf es einer Zonenplanänderung und einer Überbauungsordnung. Die Vorprüfung fiel positiv aus.

Die Bau- & Wohngenossenschaft Nünenen will das eingeschossige Gewerbegebäude an der Pestalozzistrasse 95 durch einen Neubau ersetzen. Geplant sind 27 Wohnungen sowie gemeinschaftliche und gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss.
Die Stärkung der Wohnbaugenossenschaften und die Bereitstellung von zusätzlichem Wohnraum für Familien sind wichtige Ziele der städtischen Wohnstrategie 2030. In der Mitwirkung zur nötigen Zonenplanänderung und zur neuen Überbauungsordnung stiess das Vorhaben grundsätzlich auf Zustimmung.
Gewürdigt wurde insbesondere das qualitätssichernde Verfahren für einen zeitgemässen Ersatzneubau im Sinne der Stadtentwicklung nach innen. In der Zwischenzeit hat auch der Kanton Bern die Planung positiv vorgeprüft.
Es wird ein neues Freiraumkonzept im gesamten Areal erarbeitet
Die Überbauungsordnung regelt zudem die Aussenraumgestaltung im gesamten Areal. Die übrigen fünf Gebäude im Planungsperimeter sowie die Einstellhalle bleiben bestehen und werden in ein neues Freiraumkonzept integriert.
Das Gemeinschaftszentrum und die öffentlich zugänglichen Aussenräume sollen als Bindeglied zwischen den neuen Wohnungen, der bestehenden Siedlung und dem umgebenden Quartier neu und attraktiv gestaltet werden.
Die oberirdischen Parkplätze im Innenhof der Siedlung weichen einem neu gestalteten Spiel- und Aufenthaltsbereich. Es werden biodiversitätsfördernde Strukturen geschaffen und einheimische Pflanzen eingesetzt.
Mit dem Baugesuch für den Ersatzneubau legt die BWG Nünenen ein Betriebskonzept für die Mobilität vor, welches Massnahmen zur Förderung umweltfreundlicher und nachhaltiger Verkehrsmittel aufzeigt.
Das Projekt soll voraussichtlich im Jahr 2024 realisiert werden
Voraussichtlich Mitte 2022 befindet der Thuner Stadtrat über die Zonenplanänderung. Der Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum. Sofern keine Verzögerungen auftreten, liegt im Verlauf dieses Jahres die rechtsgültige Planung vor. Der Ersatzneubau kann voraussichtlich bis im Jahr 2024 realisiert werden.
Die Unterlagen der Überbauungsordnung liegen vom 18. Februar bis 28. März 2022 öffentlich auf. Sie sind einsehbar von Montag bis Freitag, 8 bis 11.45 Uhr und 13.30 bis 17 Uhr, Freitag bis 16 Uhr, im Erdgeschoss der Stadtverwaltung Thun oder im Internet auf der Gemeindewebseite.