Wie die Gemeinde Biel-Benken mitteilt, müssen die Eigentümer ihre Hecken, Sträucher und Bäume so zurückschneiden, dass sie den Verkehr nicht gefährden.
Das Pfarrhaus und der Wohnort des Dichterpfarrers Friedrich Heinrich Oser in Biel-Benken.
Das Pfarrhaus und der Wohnort des Dichterpfarrers Friedrich Heinrich Oser in Biel-Benken. - Nau.ch / Werner Rolli
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Büsche, Hecken, Sträucher und Bäume wachsen in das Lichtraumprofil von Strassen und Wegen – wenn man sie nicht zurückschneidet.

Sie engen dann den Strassenraum ein, behindern die Sicht oder verdecken die Strassenbeleuchtung.

Durch diese Umstände werden die Verkehrsteilnehmenden – motorisiert oder vor allem zu Fuss – gefährdet. Und damit auch die Schüler, welche im Strassenverkehr noch nicht so geübt sind.

Pflanzen dürfen nicht in das Strassenareal ragen

Im Interesse aller und generell für die Sicherheit und zur Vorbeugung von Unfällen fordert die Gemeinde die Strassenanstösser auf, ihre Pflanzen entlang von Strassen und Wegen den Vorschriften entsprechend zurückzuschneiden.

Pflanzen dürfen grundsätzlich nicht über die Grundstücksgrenze in das Strassenareal ragen.

Hecken, Sträucher und Bäume müssen senkrecht über der Grenze auf vorgeschriebene Höhen zurückgeschnitten werden.

Bei Trottoir- und Fusswegbereichen sind es 2,50 Meter Höhe, Strassen- und Fahrbahnbereiche sind auf 4,50 Meter Höhe zu schneiden und die Strassenbeleuchtung auf eine Breite von beidseitig etwa fünf Meter Höhe.

Rückschnitt auf Kosten der Eigentümerschaft

Weitere öffentliche Einrichtungen wie Hydranten und Verkehrstafeln sind ebenfalls frei zu halten.

Trotz vieler Aufforderungen und in besonderen Fällen auch mittels persönlicher Schreiben nehmen einige Grundeigentümer den Rückschnitt leider nicht vor.

Die Gemeinde sieht sich diesfalls gezwungen, den Rückschnitt auf Kosten der Eigentümerschaft durch ein von der Gemeinde beauftragtes Unternehmen vornehmen zu lassen.

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