Wie die Gemeinde Therwil informiert, müssen Hunde vom 1. April bis 31. Juli 2023 im Wald und in Waldesnähe an der Leine geführt werden.
Kirche St. Stephan in der Ortschaft Therwil.
Kirche St. Stephan in der Ortschaft Therwil. - Nau.ch / Werner Rolli
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Gemäss § 12 des Wildtier- und Jagdgesetzes WJG sind Hunde vom 1. April bis 31. Juli im Wald und in Waldesnähe an der Leine zu führen.

Alle Hundehalter werden gebeten, die Vorschriften des Gesetzes und dessen Verordnung sowie das Hundereglement der Gemeinde Therwil zu beachten.

Diese Leinenpflicht dient dem Schutz der Wildtiere in Wald und Wiese. Während dieser Zeit sind hochträchtige Muttertiere und frisch gesetzte Kitze grossen Gefahren ausgesetzt.

Todesursache bei Begegnungen mit Hunde

Der enorme Stress der Geburt, die Jungtierpflege und die mütterliche Pflicht, die Jungen zu beschützen, sind meist die Todesursache bei Begegnungen mit Hunden.

In der Brut- und Setzzeit sterben die meisten Rehe nicht, weil sie zu Tode gebissen, sondern zu Tode gehetzt werden.

Die Hundehalter werden aufgerufen, es nicht zulassen, dass ihr Hund seinem Jagdtrieb nachgehen kann und ihren Hund in dieser Zeit an der Leine zu führen – den Wildtieren zuliebe.

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