Sursee: Wochenend-Fahrverbot in der Altstadt Sursee

Stadt Sursee
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In den Sommermonaten gilt in der Altstadt Sursee das Wochenend-Fahrverbot. Das Verbot gilt heuer vom Samstag, 1. Mai 2021 bis Sonntag, 26. September 2021.

Die Altstadt der Gemeinde Sursee.
Die Altstadt der Gemeinde Sursee. - keystone

Das zeitlich befristete Fahrverbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder gilt jeweils von Samstag ab 17.30 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Von diesem Fahrverbot ausgenommen sind Busse im Linienverkehr, Taxis und Fahrten mit Spezialbewilligungen (Fahrberechtigungen).

Das Parkregime innerhalb der gesamten Zone 24 Altstadt basiert auf den Bestimmungen im Reglement über die Parkplatzgebühren der Stadt Sursee. Zusätzlich gilt während des Wochenend-Fahrverbots vom Samstag, 1. Mai 2021 bis Sonntag, 26. September 2021 ein generelles Parkverbot auf den Parkplätzen in der Oberstadt, beim Rathausplatz und der Unterstadt (ohne Judenplatz) jeweils vom Samstag ab 17.30 Uhr bis am Montag um 6 Uhr.

Somit dürfen auch Inhaberinnen und Inhaber von Altstadtkarten (Dauerparkierkarten) diese Parkplätze während dieser Zeitspanne nicht nutzen.

Die bereits ausgestellten Fahrberechtigungen (Spezialbewilligungen) sind weiterhin gültig und müssen nicht erneuert werden.

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