Wie die Gemeinde Rickenbach mitteilt, haben alle Eigentümer leer oder zur Miete stehender Wohnungen die Pflicht, diese bis am 3. Juni 2022 zu melden.
Das Gemeindehaus Rickenbach.
Das Gemeindehaus Rickenbach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Per Stichtag 1. Juni 2022 findet wiederum eine Zählung der in der Gemeinde leer stehenden Wohnungen statt.

Die Ergebnisse dieser Erhebung dienen den Entscheidungsträgern in Politik und Wirtschaft als wichtige Information über den Bestand an Leerwohnungen auf dem Immobilienmarkt.

Die der Gemeindeverwaltung Rickenbach bekannten Liegenschaftsverwaltungen sind mit einem diesbezüglichen Erhebungsformular bedient worden. Damit eine lückenlose Erfassung gewährleistet werden kann, werden Hauseigentümer und Verwaltungen, die kein Erhebungsformular erhalten haben, gebeten, der Gemeindeverwaltung bis spätestens am Freitag, 3. Juni 2022, leer stehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser per Telefon oder Mail zu melden.

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