Wie die Gemeinde Oberkirch mitteilt, ist die Steuererklärung bis am 31. März 2022 einzureichen. Für manche gilt die Frist bis am 31. August 2022.
Das Gemeindehaus Oberkirch.
Das Gemeindehaus Oberkirch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Die Steuererklärung ist bis am 31. März 2022 einzureichen. Selbstständigerwerbende, Landwirte und Steuerpflichtige mit professionellen Steuervertretungen haben eine generelle Frist für die Einreichung der Steuererklärung bis am 31. August 2022. Wer eine Fristerstreckung für das Einreichen der Steuererklärung benötigt, soll diese mit wenigen Klicks beantragen auf der Webseite der Steuern Luzern.

Man kann auch die Steuererklärung mit allen weiteren notwendigen Beilagen verschlüsselt und sicher elektronisch mit der eFiling-Funktion übermitteln. Man kann mit oBeam, der Mobile Scan App, Belege mit dem Smartphone fotografieren und einfach der elektronischen Steuererklärung hinzufügen.

Wie bisher kann man die Steuererklärung auch mit allen weiteren Beilagen in Papierform einreichen. Das Rücksendecouvert liegt der Steuererklärung bei. Der Steuererklärungseingang wird vom Scancenter Zürich verarbeitet. Das Steueramt Oberkirch bittet die Einwohner, keine Originalbelege mit der Steuererklärung einzureichen. Das Veranlagungsverfahren sowie die dazugehörigen Korrespondenzen werden weiterhin beim Steueramt bearbeitet.

Steuersoftware, digitaler Briefkasten; Zinssätze 2022

Bei Fragen zur Steuersoftware soll man sich an den Helpdesk der Dienststelle Steuern Luzern wenden. Telefonisch steht ein kompetenter Supporter für technische Fragen zur Verfügung. Um Wartezeiten am Telefon zu vermeiden, gibt es die Ticket-Funktion auf der Helpdesk zu nutzen. Sie helfen damit, die technischen Anfragen effizient zu bearbeiten.

Man kann sich die Steuerkorrespondenz elektronisch zustellen lassen. Alles, was man dazu benötigt, ist die kostenlose ePost-App der Schweizerischen Post.

Das Steueramt Oberkirch informiert über die vom Regierungsrat des Kantons Luzern beschlossenen Zinssätze für das Jahr 2022: Vorauszahlungs- und positiver Ausgleichszins: null Prozent, negativer Ausgleichszins: null Prozent, Verzugszins: 3.5 Prozent.

Falls man die Steuern monatlich überweist (Dauerauftrag), ist der Bank/Post ein neuer Einzahlungsschein weiterzuleiten, da die Referenz-Nummer jährlich ändert. Wird der Dauerauftrag nicht geändert, werden die Zahlungen weiterhin auf das Steuerjahr 2021 statt 2022 verbucht. Einen neuen Einzahlungsschein für das Jahr 2022 erhalten die Einwohner im Februar mit der Steuererklärung.

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