Luzerner Kantonsrat belässt Schwellen für Härtefallmassnahmen

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Sursee,

Der Luzerner Kantonsrat hat am Dienstagmorgen die Härtefallmassnahmen zu Gunsten von Unternehmen von 25 Millionen Franken auf 46,7 Millionen Franken aufgestockt, mit 116 zu 0 Stimmen. Er entschied zudem, dass die Hürden für gesuchstellende Unternehmen nicht gesenkt werden.

Kantonsrat Luzern
Der Kantonsrat Luzern. (Archivbild) - Keystone

Der Luzerner Kantonsrat hat am Dienstagmorgen die Härtefallmassnahmen zu Gunsten von Unternehmen von 25 Millionen Franken auf 46,7 Millionen Franken aufgestockt, mit 116 zu 0 Stimmen. Er entschied zudem, dass die Hürden für gesuchstellende Unternehmen nicht gesenkt werden.

Der Kantonsrat hatte bereits am Montagnachmittag mit der Coronadebatte begonnen. Er entschied dabei, die Mittel für die Härtefallmassnahmen nicht zu verdoppeln, sondern wie vom Regierungsrat beantragt um 21,7 Millionen Franken zu erhöhen.

Am Dienstag setzte er seine Debatte zu den Härtefallmassnahmen fort. Wer Härtefallhilfe erhält, muss einen Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent erlitten haben. Der Rat lehnte es mit 75 zu 32 Stimmen ab, diese Schwelle auf 30 Prozent zu senken. Diese Senkung sei nötig, um Arbeitslosigkeit und Konkurse zu verhindern, begründete Simone Brunner (SP) ihre Forderung.

Ursula Berset (GLP) hielt dagegen eine Senkung für nicht notwendig, es sei denn, der Bund mache dies, wie sie ausführte. Auch André Marti (FDP) sprach sich dafür aus, sich an die Bundeslösung zu halten. Es wäre falsch, «ins Blaue» eine tiefere Hürde vorzulegen.

David Roth (SP) wollte im Dekret festschreiben, dass Luzern die 40-Prozent-Schwelle senke, falls der Bund dies mache. Armin Hartmann (SVP) lehnte einen solchen Automatismus ab, weil erst auch die zusätzlichen Mittel dafür gesprochen werden müssten.

Die anderen bürgerlichen Fraktionen sahen dies gelassener und unterstützten den SP-Antrag, weil der Regierungsrat ohnehin jeweils die Bundeslösung übernehme. Inhaltlich, aber nicht formal, unterstützte auch der Regierungsrat den Antrag, der mit 82 zu 29 Stimmen angenommen wurde.

Zudem wird eine Kurzarbeitsentschädigung, die ein Unternehmen erhält, weiterhin zum massgeblichen Umsatz gezählt. Der Kantonsrat entschied dies nach kurzer Debatte mit 67 zu 47 Stimmen.

Die vorberatende Kommission wollte, dass die Kurzarbeitsentschädigung nicht mehr in den Umsatz eingerechnet wird. Unternehmen, die Angestellte auf Kurzarbeit setzten, würden benachteiligt gegenüber denen, die Entlassungen aussprechen, argumentierte sie. Dies sei ein Fehlanreiz.

Die bürgerlichen Fraktionen befürchteten dagegen, dass die Änderung nur eine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für die Verwaltung sei, weil dann mehr Unternehmen ein Härtefallgesuch stellen würden. Finanzdirektor Reto Wyss (CVP) sagte, ein Unternehmen, das an die Zukunft glaube, entlasse keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Chancenlos war auch ein Antrag der SP, mit dem Unternehmen, die Härtefallhilfe beziehen, stärker zum Erhalt von Lehrstellen verpflichtet werden sollen. Finanzdirektor Wyss sagte, den Betrieben müsse in der jetzigen Situation auch eine gewisse unternehmerische Flexibilität gewährt werden.

Kommentare

Weiterlesen

Magdalena Martullo-Blocher
35 Interaktionen
Video
a
230 Interaktionen
Das ist Papst Leo

MEHR AUS LUZERNERLAND

Escholzmatt-Marbach
Emmen