Wie die Gemeinde Beromünster schreibt, hat das Luzerner Kantonsgericht die Rechtskraft für Teile der neuen Ortsplanung Beromünster bestätigt.
Ortsschild Richtung der Gemeinde Beromünster.
Ortsschild Richtung der Gemeinde Beromünster. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
Ad

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Rechtskraft der neuen Ortsplanung Beromünster für die Teilgebiete Neudorf, Kagiswil/Saffental, Gormund/Golfplatz, Büel/Bäch und Schwarzenbach bestätigt.

Durch die hängige Verwaltungsgerichtsbeschwerde sind Teilgebiete in Beromünster und Gunzwil noch nicht rechtskräftig.

In seiner Vernehmlassung zur eingereichten Verwaltungsgerichtsbeschwerde hat der Gemeinderat die Feststellung der Rechtskraft für die von der beschwerdeführenden Partei nicht bestrittenen Inhalte der neuen Ortsplanung beantragt.

Er ersuchte das Kantonsgericht, vorab und umgehend die Teilrechtskraft zu bestätigen.

Gemeindepräsidentin froh über den Entscheid

Mit Feststellung vom 29. April 2024 hat nun das Luzerner Kantonsgericht die Rechtskraft für die von der beschwerdeführenden Partei nicht angefochtenen Teile der neuen Ortsplanung Beromünster bestätigt.

«Wir sind froh, dass das Kantonsgericht die Rechtskraft für die unbestrittenen Teile der Ortsplanung rasch bestätigt hat», lässt Gemeindepräsidentin Manuela Jost verlauten, «und hoffen, dass es zeitnah auch über die Beschwerde befinden wird.»

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Beromünster