Wie die Gemeinde Schlierbach mitteilt, wurde entschieden, dass für Mehrfamilienhäuser pro vier Wohnungen ein Besucherparkplatz zu erstellen ist.
Ortsschild Schlierbach
Ortsschild der Gemeinde Schlierbach. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Der präsentierte Entwurf sieht vor, dass für Mehrfamilienhäuser pro drei Wohnungen ein Besucherparkplatz zu erstellen ist.

Aktuell gilt eine Vorgabe von zehn Prozent der Bewohnerparkplätze, wobei pro 80 Quadratmeter anrechenbare Geschossfläche ein Bewohnerparkplatz zu erstellen ist.

Die neue Vorgabe bedeutet somit eine Erhöhung der Anzahl Besucherparkplätze.

Der Antrag aus den Eingaben wird im Wesentlichen damit begründet, dass die zusätzlichen Besucherparkplätze zulasten von Grünflächen gehen würden.

Stellungnahme der Ortsplanungskommission

Die Ortsplanungskommission anerkennt die Argumentation. Die Zahl der Besucherparkplätze gab in den letzten Jahren immer wieder zu Diskussionen Anlass.

Die Erfahrungen sind auch sehr unterschiedlich.

Generell lässt sich sagen, dass die heutige Regelung nicht zu übermässigen Problemen führt und die vorgesehene Erhöhung tatsächlich überdacht werden muss.

Pro vier Wohnungen ist ein Besucherparkplatz zu erstellen

Die Ortsplanungskommission ist der Überzeugung, dass die heutige Regelung zu kompliziert ist und vereinfacht werden muss.

Die präsentierte Vorgabe von einem Besucherparkplatz pro drei Wohnungen ist jedoch zu reduzieren.

Entscheid der Ortsplanungskommission ist, dass pro vier Wohnungen ein Besucherparkplatz zu erstellen ist (statt pro drei Wohnungen ein Besucherparkplatz).

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