Einblick in die Arbeit der KESB
In Unterentfelden informierten Fachrichter über Abklärungen, Beistandschaften und die Bedeutung von Vorsorgeauftrag und Patientenverfügung.

Wie die Gemeinde Unterentfelden mitteilt, organisierte der Bereich Gesellschaft auf Wunsch von Einwohnenden im Rahmen des Pilotprojekts «Unterwegs im Alter» einen Informationsanlass zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB).
Am Dienstag, 24. Februar 2026, referierten zwei Fachrichter des Familiengerichts Aarau über die Aufgaben und Vorgehensweise der KESB im Bezirk Aarau. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde unterstützt und schützt Menschen in schwierigen Lebenslagen, insbesondere Kinder und hilfsbedürftige Erwachsene.
Bei jeder Gefährdungsmeldung erfolgt zuerst eine Abklärung. Bei dieser steht die Subsidiarität immer im Vordergrund. Sind Bezugspersonen, Fachpersonen oder Dienstleister involviert und können diese ihre Unterstützung bei Bedarf erweitern?
Nur wenn das Beziehungs- und Unterstützungsnetz nicht ausreicht, um den Schutzbedarf der betroffenen Person zu gewährleisten, kann bei Bedarf eine Beistandschaft errichtet werden. Wie umfassend die Beistandschaft erfolgt, wird vom Familiengericht verordnet.
Selbstbestimmung mit Patientenverfügung und Vorsorgeauftrag
Eine Patientenverfügung sowie ein Vorsorgeauftrag können bei einer (vorübergehend) eingeschränkten Urteilsfähigkeit verhindern, dass die KESB bezüglich einer Beistandschaft involviert werden muss.
Der Vorsorgeauftrag kann bei der KESB hinterlegt werden. Der Kindesschutz umfasst weitere Bereiche, unterscheidet sich in der Vorgehensweise beim Erwachsenenschutz jedoch nur marginal.









