Nidwalden

Soforthilfe für Nidwaldner Kleinunternehmer dank privatem Fonds

Keystone-SDA Regional
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Nidwalden,

Nidwaldner Kleinunternehmen steht mit einem durch private Gelder gespiesenen Fonds in der Coronakrise eine weitere finanzielle Unterstützung zur Verfügung. Sie können einen einmaligen, nicht rückzahlpflichtigen Beitrag von 10'000 Franken beantragen.

Lohn aargauer Spitalangestellte
Banknoten. (Symbolbild) - Keystone

Anspruchsberechtigt sind Nidwaldner Kleinbetriebe mit weniger als zehn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Liquidität gefährdet ist, weil sie seit dem 17. März einen Umsatzrückgang von rund 50 Prozent oder mehr verzeichnen, wie die Nidwaldner Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Die Betriebe müssen zudem spätestens seit dem 1. Januar 2020 mit ihrem Unternehmenssitz in Nidwalden ansässig sein und dürfen per 1. März 2020 keine offenen Betreibungen ausweisen.

Die Idee zu diesem Covid-19-Fonds stammt vom Hergiswiler Unternehmer Peter Grogg. Er meldete sich bei der Nidwaldner Wirtschaftsförderung mit dem Anliegen, dass Kleinbetrieben, die derzeit hohe Umsatzeinbussen erleiden, rasch und unbürokratisch geholfen werden kann. Er selbst zahlte sogleich eine Million Franken in den neuen Fonds ein.

Grogg betraute den Kanton einerseits mit der Verwaltung des Fonds sowie der Auszahlung der Beiträge. Andererseits bat er ihn, weitere in Nidwalden ansässige Unternehmen und vermögende Personen zu kontaktieren mit der Bitte, ebenfalls Gelder in den Fonds einzuzahlen.

Diesem Anliegen kam der Kanton nach, wodurch der Fonds-Gesamtbetrag mittlerweile auf 2,2 Millionen Franken angestiegen ist. Somit können mindestens 220 Unternehmen in Nidwalden mit je 10'000 Franken unterstützt werden.

Geprüft werden die eingehenden Anträge in einem ersten Schritt von der kantonalen Wirtschaftsförderung und abschliessend von einem Dreier-Gremium, das aus zwei Regierungsräten und einem Vorstandsmitglied des Nidwaldner Gewerbeverbandes besteht.

Antragsformulare können ab sofort unter www.nw.ch/coronafonds heruntergeladen und bis zum 31. Mai eingereicht werden. Die Gesuche werden chronologisch erfasst und beurteilt.

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