In der Schlussabstimmung wurde das revidierte Steuergesetz nach erster Lesung mit 47 zu 11 Stimmen gutgeheissen.
Konferenztisch (Symbolbild)
Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone
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Trotz Abschaffung des Holding-Privilegs soll Nidwalden weltweit einer der attraktivsten Steuerstandorte für Unternehmen bleiben. Der Landrat hat deswegen die Gewinnsteuer von 6 Prozent auf 5,1 Prozent gesenkt. Ein Zückerchen gibt's für die Familien.

Am 19. Mai hatten die Schweizer Stimmberechtigten entschieden, dass die privilegierte Besteuerung von Holding- und Verwaltungsgesellschaften auf 2020 abgeschafft werde. Diese Unternehmen werden künftig somit höher besteuert als bisher.

Wenn der Kanton Nidwalden nicht Gefahr laufen wolle, gegenüber anderen Kantonen ins Hintertreffen zu geraten, müsse er sich bewegen, sagte Finanzdirektor Alfred Bossard am Mittwoch im Landrat. Nidwalden habe eine gute Ausgangslage, solle aber seine Attraktivität noch steigern.

Die Nidwaldner Regierung stehe zum Steuerwettbewerb, sagte Bossard. Dank diesem würden die Kantone dazu gezwungen, haushälterisch mit dem Geld umzugehen. Andere Länder würden die Schweiz um den Steuerwettbewerb beneiden.

Zusammenleben nicht schädigen

Thomas Wallimann (Grüne/SP) störte das Wettbewerbsdenken. Wichtiger sei das Zusammenleben im Land. Wohl nur die wenigsten würden das Essen zu Hause nach dem Wettbewerbsprinzip verteilen, sagte er. Nidwalden sei ja bereits zuvorderst, und könne, im Gegensatz zu anderen Kantonen, noch immer rennen.

Wallimann beantragte aus diesen Gründen, die Steuerreform an den Regierungsrat zurückzuweisen. Die bürgerlichen Fraktionen stellten sich aber hinter die Vorlage. Nidwalden müsse als kleiner Kanton steuerlich attraktiv bleiben, denn dies sichere den Wohlstand, sagte Therese Rotzer (CVP). Der Landrat lehnte in der Folge den Rückweisungsantrag mit 47 zu 11 Stimmen ab.

Klar für tieferen Gewinnsteuersatz

Im Zentrum der Nidwaldner Steuerrevision steht eine Senkung der kantonalen Gewinnsteuer von 6 Prozent auf 5,1 Prozent. Ein Antrag der Grünen, den Gewinnsteuersatz auf der bisherigen Höhe zu belassen, wurde ohne Diskussion mit 47 zu 10 Stimmen abgelehnt. Das Kapital der Unternehmen wird weiterhin zu 0,1 Promille besteuert.

Eine weitere Möglichkeit, die der Bund den Kantonen gibt, um für Unternehmen steuerlich attraktiv zu sein, ist die Patentbox. Erträge aus Patenten werden dank diesem Instrument zu einem speziell tiefen Satz besteuert. Nidwalden kennt die Patentbox seit 2011, die Entlastung wird aber von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht.

Fortführen will Nidwalden auch die Entlastungen bei der Besteuerung von Dividenden. Seit 2001 werden diese in Nidwalden nur zu 50 Prozent besteuert. Dies wird so beibehalten.

Von der Steuerreform betroffen sind auch die Gemeinden. Der Anteil der Gewinn- und Kapitalsteuer, den der Kanton den Gemeinden überlässt, wird deswegen von 37 Prozent auf 39 Prozent erhöht. Einen kleineren Anteil erhalten aber die Landeskirchen.

Kinderabzüge erhöht

Die Steuervorlage enthält auch ein Entgegenkommen zu Gunsten der Familien. Die Ausbildungszulage wird von 270 Franken auf 290 Franken erhöht. Die Finanzkommission stellte den Antrag, den steuerlichen Kinderabzug neu bei 6000 Franken statt 5400 Franken festzusetzen. Damit werde die Steuervorlage sozial ausgeglichener, hiess es zur Begründung.

Finanzdirektor Bossard bezeichnete den Antrag als sympathisch, er lehnte ihn aber ab. Er warnte davor, das Fuder zu überladen. Er verwies auf daraus resultierende Mindereinnahmen und das strukturelle Defizit des Kantons. Der Landrat stimmte den höheren Kinderabzügen aber einstimmig zu.

Wegen den Steuerrevisionen des Bundes und des Kantons dürften Nidwalden 12 Millionen Franken zusätzlich zufliessen. Zu Mehreinnahmen führt nicht nur der Wegfall des Holdingprivilegs, sondern vor allem der höhere Anteil, den die Kantone aus der Bundessteuer erhalten. Die Steuerentlastungen, die Nidwalden gewährt, belaufen sich auf 3 Millionen Franken. Netto dürften die Unternehmenssteuern um 9 Millionen Franken wachsen.

In der Schlussabstimmung wurde das revidierte Steuergesetz nach erster Lesung mit 47 zu 11 Stimmen gutgeheissen.

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