Im Kanton Nidwalden soll für das Mountainbiking ein zusammenhängendes signalisiertes Wegnetz geschaffen werden.
Ein Mountainbike in den Bergen. (Symbolbild)
Ein Mountainbike in den Bergen. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Der Nidwaldner Regierungsrat hat sein Mountainbikekonzept in die externe Vernehmlassung gegeben, wie die Staatskanzlei am Montag, 3. Juli 2023, mitteilte.

Heute gibt es im Kanton erst ein kleines und wenig entwickeltes Angebot für Mountainbiking, so in Emmetten, auf dem Jochpass oder in Hergiswil.

Ein Potential für einen Ausbau des Wegnetzes sieht der Regierungsrat im Wanderwegnetz.

Grundsätzlich solle dieses auch für das Biken zur Verfügung stehen, heisst es in dem Konzept.

Konzept sieht mountainbikefreie Gebiete vor

In gewissen Fällen, etwa aus Gründen der Sicherheit, könne die Benutzung der Wanderwege für Bikende beschränkt oder untersagt werden.

Das Konzept sieht so auch Gebiete vor, in denen das Velofahren untersagt werden soll.

Die Region Bannalp sowie die Gipfelbereiche des Stanserhorns und des Buochserhorns würden als mountainbikefreie Gebiete bezeichnet, hiess es.

Mountainbikepisten nur ausserhalb von Jagdbann- und Naturschutzgebieten

Für stark frequentierte oder enge Passagen sieht das Konzept eine Trennung von Wanderern und Bikern vor.

Grundsätzlich solle aber Rücksichtnahme und gegenseitiger Respekt die Grundlage für die sichere und gemeinsame Nutzung der Wege gelten, heisst es in dem Konzept.

Auch auf den Natur- und Landschaftsschutz soll Rücksicht genommen werden. Mountainbikepisten sind so ausserhalb von Jagdbann- und Naturschutzgebieten zu erstellen.

Mountainbikerouten sollen dort möglich sein, sofern sie mit den Schutzzielen vereinbar sind.

Gleichen Finanzierungsgrundsätze wie für Wanderwege

Für die Bikewege sollen die gleichen Finanzierungsgrundsätze wie für Wanderwege gelten.

Das durch den Regierungsrat vorgeschlagene Modell sieht vor, die Umsetzung des Mountainbike-Basisnetzes in Form einer einmaligen Anschubfinanzierung mit einem Rahmenkredit auf acht Jahre befristet zu finanzieren.

Kanton und Gemeinden sollen sich je hälftig daran beteiligen.

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