Mietkosten und Lockdown: Nidwalden schafft kein Hilfsinstrument
Der Kanton Nidwalden schafft kein Hilfsinstrument, mit dem Unternehmen für die während des Lockdowns angefallenen Mietkosten entschädigt werden könnten. Der Landrat hat am Mittwoch ein Postulat mit 48 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Der Kanton Nidwalden schafft kein Hilfsinstrument, mit dem Unternehmen für die während des Lockdowns angefallenen Mietkosten entschädigt werden könnten. Der Landrat hat am Mittwoch ein Postulat mit 48 zu 8 Stimmen abgelehnt.
Der parteilose Landrat Pierre Nemitz hatte im Juli ein Postulat eingereicht, das verlangte, dass der Kanton für die Fixkosten der Unternehmen während des Coronalockdowns aufkommen solle. Am Mittwoch «entschärfte» er im Landrat den Vorstoss, wie er sagte.
Nemitz wollte das Postulat nun auf die Mietkosten beschränken. Er sehe ein, dass sein ursprüngliches Anliegen zwar auf Sympathien stosse, aber keine Erfolgsaussichten habe, erklärte er. Nachdem die eidgenössischen Räte eine Lösung zu den Geschäftsmieten verworfen hätten, sei es nur fair, wenn Nidwalden sich dem Thema stelle.
Doch auch das geänderte Postulat stiess einzig bei der Fraktion SP/Grüne auf Sympathien. Das Gewerbe solle von der Politik nicht immer nur als Rückgrat der Wirtschaft gelobt werden, sagte Fraktionssprecher Delf Bucher. Es gelte, auch entsprechend zu handeln.
Die bürgerlichen Fraktionssprecher hielten aber wenig von der Idee, dass der Staat Mietkosten übernehmen solle. Edi Engelberger (FDP) befürchtete, dass Gelder im Giesskannenprinzip verteilt würden. Gewisse Branchen hätten nach dem Lockdown gute Geschäfte gemacht, sagte er. Christoph Keller (SVP) befürchtete einen grossen Kontrollaufwand, etwa wenn zu klären sei, wer schon Mieterlass erhalten habe.
Auch Volkswirtschaftsdirektor Othmar Filliger (CVP) plädierte für Ablehnung des geänderten Postulats. Er verwies auf das Härtefallprogramm, an dem sich Nidwalden beteilige.