Buochs' Pläne, einen ehemaligen Militärflugplatz in ein ziviles Flugfeld umzuwandeln, wurden durch eine Beschwerde blockiert.
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Der Flugplatz Buochs. (Archivbild) - keystone
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Der frühere Militärflugplatz Buochs NW kann noch nicht in ein ziviles Flugfeld umgenutzt werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Anstössern gutgeheissen.

Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (Bazl) 2021 gesprochene Plangenehmigung und Betriebsbewilligung ist damit weiterhin nicht rechtskräftig. Das Bazl muss erneut über die Umnutzung entscheiden.

Die Einführung eines modernen Betriebsreglements verzögere sich damit beträchtlich, teilte die Airport Buochs AG am Montag mit. Gleiches gelte für die nötigen baulichen Anpassungen.

Die Verzögerung ist gemäss der Mitteilung vor allem für die Pilatus Flugzeugwerke mit Nachteilen verbunden. Der Flugzeugbauer ist wie der Kanton Nidwalden je hälftig an der Airport Buochs beteiligt.

Pilatus und Nidwalden tragen Konsequenzen

Gegen die Betriebsbewilligung vorgegangen waren die Genossenkorporation Ennetbürgen und Anwohner. Ihre Beschwerde betraf diverse Punkte, etwa die Umweltverträglichkeitsprüfung, den Lärmschutz oder die Sicherheit. Bis auf einen Punkt folgte das Bundesverwaltungsgericht den Beschwerdeführern nicht.

In diesem ging es um die Entwässerung des Flugfeldes. Die Airport Buochs AG will im Grundeigentum der Genossenkorporation Versickerungsgräben erstellen. Eine vertragliche Zustimmung dazu von Seiten der Korporation bestehe aber nicht, hiess es in dem Urteil, das der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt. Die Plangenehmigung dürfe deswegen nicht erteilt werden.

Entscheidende Frage: Entwässerung

Die Airport Buochs AG berief sich vergeblich auf eine Vereinbarung zwischen ihr und der Genossenkorporation. Diese Vereinbarung von 2012 beziehe sich auf die heute bestehende Infrastruktur, erklärte das Gericht. Die Korporation habe sich nicht zu einer Einräumung von Dienstbarkeiten für einen weiteren Ausbau verpflichtet.

Die Airport Buochs AG will laut Mitteilung das Urteil und einen allfälligen Weiterzug an das Bundesgericht prüfen. Der Betrieb des Flugplatzes werde unter dem alten Betriebsreglement weitergeführt, teilte sie mit.

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