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Urnen müssen in Stäfa umgebettet werden

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Stäfa saniert 2026 die Urnennischenwand auf dem Friedhof Kirchbühl. Angehörige sollen sich innert 30 Tagen melden, um die neue Beisetzung zu klären.

Stäfa Zürichsee
Blick auf die Gemeinde Stäfa und den Zürichsee. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Stäfa mitteilt, müssen im Zusammenhang mit der vorgesehenen Sanierung der Urnennischenwand auf dem Friedhof Kirchbühl in Stäfa die darin befindlichen Urnen umgebettet werden. Die Arbeiten sind für das erste Quartal 2026 geplant.

Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Sanierung der Urnennischenwand auf dem Friedhof Kirchbühl in Stäfa müssen die darin befindlichen Urnen umgebettet werden. Die Arbeiten sind für das erste Quartal 2026 geplant.

Angehörige von in der Urnennischenwand beigesetzten Verstorbenen werden gebeten, sich innerhalb von 30 Tagen ab Publikation beim Fachbereich Alter und Gesundheit telefonisch oder per E-Mail zu melden, um das weitere Vorgehen und den neuen Beisetzungsort festzulegen.

Nicht fristgerecht gemeldete Grabstätten werden durch die Gemeinde gemäss Friedhofs- und Bestattungsreglement umgebettet und würdig neu beigesetzt.

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