Er hat am Dienstag eine Joggerin (†35) tödlich verletzt: Nun werden neue Details zum 19-jährigen Täter von Männedorf ZH bekannt.
Polizei in Männedorf
Der Vorfall ereignete sich im Alma Park in Männedorf ZH. - Nau.ch / Nico Leuthold

Das Wichtigste in Kürze

  • In Männedorf ZH verletzte ein Mann am Dienstagabend eine Joggerin tödlich.
  • Die Staatsanwaltschaft hat Untersuchungshaft für den mutmasslichen Täter beantragt.
  • Beim 19-Jährigen handelt es sich um einen ehemaligen Gymnasiasten.
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Am Dienstagabend verletzte ein 19-Jähriger in Männedorf ZH eine 35-jährige Schweizerin beim Joggen tödlich. Der Mann hatte in einem Park am Zürichsee mehrere Personen angegriffen. Zuvor hatte er sich nackt ausgezogen. Nun hat die Staatsanwaltschaft Untersuchungshaft für den mutmasslichen Täter beantragt, wie sie mitteilt.

Gegen den von der Polizei verhafteten 19-jährigen Schweizer besteht ein dringender Tatverdacht für ein vorsätzliches Tötungsdelikt. Deshalb hat die Staatsanwaltschaft beim Zwangsmassnahmengericht heute Antrag auf Anordnung von Untersuchungshaft gestellt.

Der Mann zeigte sich im Rahmen der staatsanwaltschaftlichen Befragung geständig. Er war im Kanton Zürich zuvor wegen Gewaltdelikten nicht polizeilich verzeichnet.

Im Zuge der Gewalttat vom Dienstagabend in Männedorf ZH wurde auch ein 50-jähriger Schweizer leicht verletzt.

Verdächtiger besuchte Gymnasium an Goldküste

Wie Recherchen von «ZüriToday» zeigen, handelt es sich beim 19-Jährigen um einen ehemaligen Gymnasiasten. Der Schweizer mit kroatischen Wurzeln sei an der Goldküste und in der Stadt Zürich aufgewachsen. Das Gymnasium schloss er letztes Jahr ab.

Der Mann sei in der Region bekannt gewesen und psychisch vorbelastet, heisst es weiter. Eine solche Tat habe ihm aber niemand zugetraut.

Wolfgang Annighöfer, Gemeindepräsident von Männedorf, im Interview mit Nau.ch. - Nau.ch/Nico Leuthold

Vor dem Vorfall habe er sich mit einer anderen Frau im Park aufgehalten. Bei ihr soll es sich laut «TeleZüri» um die Freundin des 19-Jährigen handeln.

Nach derzeitigem Erkenntnisstand kannte der mutmassliche Täter weder die verstorbene Frau noch den leicht verletzten Mann. Hintergründe, mögliches Motiv und genauer Ablauf der Tat sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen von Kantonspolizei Zürich und Staatsanwaltschaft. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.

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