Stimmrechtsausweis trotz falschem Datum für die National- und Ständeratswahlen gültig
Die Stimmrechtsausweise der Gemeinde Stäfa für die Wahlen vom 20. Oktober 2019 enthalten ein falsches Datum: den 1. September 2019.

Die Stimmrechtsausweise der Gemeinde Stäfa für die Wahlen vom 20. Oktober 2019 enthalten ein falsches Datum: den 1. September 2019. Dennoch können die Stimmberechtigten diese Stimmrechtsausweis für eine ordnungsgemässe Stimmabgabe verwenden.
Der Fehler ist auf die irrtümlich übermittelte Druckvorlage des Urnengangs vom 1. September anstelle derjenigen des kommenden Wahlsonntags zurückzuführen. Die rund 9800 Stimmrechtsausweise wurden vom Print-Center Zürich gedruckt und anschliessend von der Post zugestellt.
Fehler von einer Stimmberechtigten gemeldet
Der Fehler wurde gestern, am ersten Tag der amtlichen Zustellfrist, von einer Stimmberechtigten gemeldet. In Absprache mit dem kantonalen Wahlbüro hat der Gemeinderat Stäfa entschieden, dass die Stimmabgabe in Stäfa trotz dieses Fehlers korrekt durchgeführt werden kann.
Die Stimmberechtigten werden mittels einer persönlich adressierten Postkarte über den Fehler orientiert. Die Gemeinde Stäfa kontrolliert die eingehenden Stimmrechtsausweise, um allfällige – strafbare – doppelte Stimmabgaben zu verhindern.
Die Stimmberechtigten werden aufgefordert, den Stimmrechtsausweis ungeachtet des falschen Datums zu unterschreiben und ihren Wählerwillen wie gewohnt in der gesetzlich vorgegebenen Weise kundzutun. Der Gemeinderat Stäfa bittet die Bevölkerung, das Missgeschick zu entschuldigen.