Wie die Gemeinde Stäfa berichtet, kann sich die Bevölkerung aus formalen Gründen nun bis 30. Dezember 2022 zur Nutzungsplanung/BZO äussern.
Das Gemeindehaus Stäfa im Kanton Zürich.
Das Gemeindehaus Stäfa im Kanton Zürich. - Nau.ch / Simone Imhof
Ad

Die öffentliche Auflage der Revision der Nutzungsplanung/BZO wurde aus formalen Gründen bis zum 30. Dezember 2022 verlängert.

Die Bevölkerung ist eingeladen, sich innerhalb dieser Frist zur Vorlage zu äussern. Die Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde aufgeschaltet.

Auf der Homepage besteht zusätzlich die Möglichkeit, an einer Umfrage zu den Schwerpunktthemen der Nutzungsplanungsrevision teilzunehmen oder sich für ein Ortsplanungsgespräch anzumelden.

Zudem kann eine Videoaufzeichnung der Informationsveranstaltung vom 5. Oktober 2022 anschaut werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Stäfa