Wie die Gemeinde Stäfa mitteilt, ermächtigte die Gemeindeversammlung den Gemeinderat am 18. September 2023, das Gemeindegrundstück am «Moritzberg» zu verkaufen.
Das Gemeindehaus Stäfa im Kanton Zürich.
Das Gemeindehaus Stäfa im Kanton Zürich. - Nau.ch / Simone Imhof
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Neben der Ermächtigung umfasst der Beschluss der Gemeindeversammlung die Feststellung, dass der zu verkaufende Teil nicht mehr öffentlichen Zwecken dient.

Weiter enthält der Beschluss Auflagen und Bedingungen wie ein Rückkaufsrecht zugunsten der Gemeinde Stäfa, falls das Kaufsobjekt dereinst nicht mehr industriell-gewerblich genutzt würde.

Weitere Auflagen betreffen die Beschränkung auf ein Bürogebäude mit einer Höhe von maximal 458,50 Meter über Meer, neutralem Farbton der Fassaden, Verzicht auf Leuchtreklamen und Verzicht auf Fahrzeugabstellplätze über das gesetzliche Minimum hinaus.

Ein Teil dieser Auflagen (Gebäudehöhe) muss von Sensirion allerdings nur dann eingehalten werden, wenn gegen die spätere Umzonungsvorlage und die baurechtliche Bewilligung keine Einsprachen eingereicht werden.

5013 Quadratmeter zum Preis von fünf Millionen Franken

Der jetzt beurkundete Kaufvertrag sieht den Verkauf von circa 5013 Quadratmeter zum Preis von fünf Millionen Franken vor.

Er untersteht unter anderem dem Vorbehalt, dass die Gemeindeversammlung die Umzonung des Kaufobjekts von der heutigen Zone für öffentliche Bauten in die Gewerbezone rechtskräftig beschliesst.

Die Eigentumsübertragung des Kaufobjekts findet daher erst statt, wenn dieser Vorbehalt dahingefallen ist.

Dienstbarkeit ist bereits im Grundbuch eingetragen

Die im Gemeindeversammlungsbeschluss formulierten Auflagen und Bedingungen sind, anders als noch im Beschluss vorgesehen, nicht als blosser Teil des Kaufvertrags an Sensirion überbunden worden, sondern mit maximaler Verbindlichkeit durch Eintragung einer inhaltlich dementsprechenden Dienstbarkeit.

Diese Dienstbarkeit ist auf dem zu verkaufenden Teil des Gemeindegrundstücks im Grundbuch bereits eingetragen.

Derzeit laufen die Vorbereitungen für die Umzonungsvorlage. Es ist geplant, dass die Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2024 darüber befindet.

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