Stäfa räumt Gräber nach abgelaufener Ruhefrist
In Stäfa werden 2026 Gräber und Nischen nach Ablauf der 20-jährigen Ruhefrist geräumt. Grabsteine können bis Januar oder Februar 2026 gesichert werden.

Wie die Gemeinde Stäfa mitteilt, betragen gemäss § 15 der kantonalen Bestattungsverordnung 20. Mai 2015 die Ruhezeiten für alle Gräberarten 20 Jahre. Für die Erdgräber Nr. E-839 bis E-855, Urnenreihengräber Nr. U-1 bis U-26 und für die Nischengräber des Bestattungsjahres 2005 ist die gesetzliche Ruhefrist abgelaufen.
Der Gesellschaftsausschuss hat die Räumung der Gräber und Nischen verfügt. Die Räumung der Nischengräber erfolgt Ende Januar 2026. Die restlichen Gräber Ende März 2026.
Wer den Grab- oder Gedenkstein behalten möchten, kann dies bis spätestens 15. Februar 2026, für die Platten der Nischengräber, und bis 10. Januar 2026, telefonisch, per E-Mail oder schriftlich dem Fachbereich Alter und Gesundheit melden. Für Ansprüche, welche später bei uns eingehen/geltend gemacht werden, wird keine Haftung übernommen.









