Wie die Gemeinde Stäfa angibt, hat sie finanzielle Mittel zur Eignungsabklärung von weiteren Unterkunftsmöglichkeiten von schutzbedürftigen Personen bewilligt.
Das Gemeindehaus Stäfa im Kanton Zürich.
Das Gemeindehaus Stäfa im Kanton Zürich. - Nau.ch / Simone Imhof
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Für die Unterbringung in der Gemeinde besteht ein gesetzlicher Vollzugsauftrag durch den Kanton. Dieser ist durch ein Kontingent geregelt.

Das Kontingent wurde seit dem Ausbruch des Krieges gegen die Ukraine bereits drei Mal erhöht.

Zuletzt hat der Regierungsrat am 31. Januar 2024 das Kontingent per 1. Juli 2024 von 1,3 Prozent auf 1,6 Prozent der Wohnbevölkerung erhöht.

Aktuell liegt das Kontingent von Stäfa bei 195 Personen, ab Juli 2024 bei 240 Personen.

Die gemachten Erfahrungen sind positiv

Seit April 2023 betreibt die Gemeinde Stäfa eine temporäre Wohnsiedlung (TWS) an der Bahnhofstrasse.

Dabei handelt es sich um eine kompakte dreistöckige Wohnsiedlung, bestehend aus sechs Wohnungen, welche rund 50 Personen eine Unterkunft ermöglicht.

Der Betriebsaufwand in der Liegenschaft ist gering und die gemachten Erfahrungen sind positiv.

Bedarf von mindestens 70 zusätzlichen Plätzen

Nebst der Quotenerhöhung wird der aktuell zur Verfügung stehende Wohnraum der Gemeinde für Geflüchtete aufgrund neuer Überbauungen, Nutzungsänderungen oder Renovationen stetig abnehmen.

Der zuständige Fachbereich rechnet hieraus mit einem zusätzlichen Bedarf an Plätzen für über 20 Personen.

Somit besteht ein Bedarf von mindestens 70 zusätzlichen Plätzen für Geflüchtete. Der Handlungsbedarf ist sehr dringlich geworden.

Mögliche Unterbringungen für Geflüchtete

Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat Stäfa 30’000 Franken für eine qualifizierte Eignungsabklärung zur Schaffung von alternativen Unterbringungsmöglichkeiten zur temporären Wohnsiedlung für Geflüchtete bewilligt, obwohl für eine zweite gleiche Wohnsiedlung an der Schoorenstrasse eine gültige Baubewilligung vorliegt.

Der Gemeinderat will das mögliche «Wie» der Unterbringung und deren Alternativen und Kombinationen objektiv und nach geltenden Standards prüfen, bevor er das weitere Vorgehen entscheidet.

Als Unterbringungen für Geflüchtete werden die Errichtung einer Zeltstadt im Gebiet Geimoos, die Umnutzung der Zivilschutzanlage beim Alterszentrum Lanzeln sowie der Umbau und die Umnutzung des öffentlichen Sonnenwies-Saals geprüft.

Abklärungsgegenstände für die Nutzung

Weitere Möglichkeiten sind im Liegenschaftenportfolio der Gemeinde Stäfa nicht ersichtlich.

Abklärungsgegenstände sollen insbesondere die Erfüllung der geltenden Standards für die Unterbringung von Geflüchteten, Kapazitäten, Eignung, Sicherheitsdispositive, Kosten, Realisierungszeitraum bis Nutzungsbeginn, notwendige Umbauten, baurechtliche Bewilligungsfähigkeit, Gewährleisten der Nutzungsdauer für drei bis fünf Jahre und eine Begründung zur Eignungsempfehlung sein.

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