Wie die Gemeinde Hombrechtikon mitteilt, können Wahlvorschläge für ein Mitglied der Schulpflege bis 15. März 2023 eingereicht werden.
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon.
Die Gemeindeverwaltung Hombrechtikon. - Nau.ch / Simone Imhof
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Für die aus der Schulpflege Hombrechtikon zurücktretende Monika Brem ist eine Nachfolgerin beziehungsweise ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 bis 2026 zu wählen.

In Anwendung von Artikel 7 und Artikel 8 der Gemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 15. März 2023 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Hombrechtikon einzureichen.

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde hat.

Der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen

Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein.

Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht.

Vorschläge können geändert oder zurückgezogen werden

Innert einer zweiten Frist von sieben Tagen, von der Publikation im amtlichen Publikationsorgan angerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Der Gemeinderat Hombrechtikon erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind.

Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am Sonntag, 18. Juni 2023, eine Urnenwahl durchgeführt.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindekanzlei erhältlich und auf der Webseite der Gemeinde aufgeschaltet.

Schriftlicher Rekurs kann erhoben werden

Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Meilen erhoben werden.

Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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