Samnaun

    Samnaun: Teilrevision Seilbahnanlage Laret–Muller liegt auf

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    Engadin,

    Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung soll der Bergbahnen Samnaun AG nun die geplante Umsetzung der Seilbahnanlage Laret–Muller ermöglicht werden.

    Luftseilbahn Samnaun
    Luftseilbahn Samnaun - Kapo GR

    Wie die Gemeinde Samnaun mitteilt, beabsichtigen die Bergbahnen Samnaun AG die Realisierung einer neuen Beschäftigungsanlage mit Zubringerfunktion zwischen Laret und Muller mit einer Zwischenstation bei Champs.

    Die Talstation kommt im Bereich der Parzellen Nummer 541 bis 545 zu liegen.

    Die Talstation soll über eine neue Brücke von der Welschdörflistrasse her über den Milbach erschlossen werden.

    Um die Piste mit der Talstation zu verbinden, ist eine «Skibrücke» bis zur Talstation geplant.

    Im Jahr 2020 wurde das Plangenehmigungsverfahren wegen Einsprachen sistiert

    Bereits Anfang 2020 ersuchte die Bergbahnen Samnaun AG das BAV um Erteilung der Plangenehmigung sowie der Konzession für den Bau und Betrieb der neuen Zehner-Kabinenbahn Laret-Champs–Muller.

    Das Plangenehmigungsverfahren wurde beim BAV aufgrund von Einsprachen sistiert, bis die nutzungsplanerischen Voraussetzungen geschaffen worden sind.

    Mit der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung sollen nun die nutzungsplanerischen Voraussetzungen für die geplante Seilbahnanlage Laret–Muller geschaffen werden.

    Die Teilrevision wurde bereits vom Kanton mehrfach überarbeitet

    Die Teilrevision wurde dem Amt für Raumentwicklung 2020 zur Vorprüfung eingereicht, aufgrund der Rückmeldungen des Kantons mehrfach überarbeitet und ergänzt sowie zum Abschluss der formellen Vorprüfung dem Kanton erneut zugestellt.

    Im Planungs- und Mitwirkungsbericht wird auf die Anmerkungen der Vorprüfung eingegangen.

    Die Festlegung der Verbindung Laret–Muller im Generellen Erschliessungsplan (GEP) erfolgt im Rahmen der separaten Teilrevision «Touristische Transportanlagen» (Gesamtvorlage).

    Die Teilrevision liegt bis zum 20. Oktober 2022 zur Mitwirkung auf

    Der Gemeindevorstand beschliesst, dass in Anwendung von Artikel 13 der kantonalen Raumplanungsverordnung (KRVAO) die öffentliche Mitwirkungsauflage bezüglich einer Teilrevision der Ortsplanung der Gemeinde Samnaun stattfindet.

    Die Auflage-Unterlagen können bei der Gemeindekanzlei während der Öffnungszeiten vom 20. September bis 20. Oktober 2022 eingesehen werden.

    Während der Auflagefrist kann jedermann beim Gemeindevorstand schriftlich und begründet Vorschläge und Einwendungen einreichen.

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