

Gräberräumung auf dem Friedhof Samnaun-Compatsch

Wie die Gemeinde Samnaun berichtet, hat der Gemeindevorstand an der Sitzung vom 8. März 2022 die Baumeisterarbeiten für die Sanierung der 2. Etappe vom Friedhof Compatsch vergeben. Dem Gemeindevorstand liegt an der Sitzung eine Auflistung mit den Daten und der grafischen Darstellung der zwölf Grabstätten vor, welche im Rahmen der diesjährigen Sanierungsetappe aufgehoben werden.
Betroffene Gräber und Grabesruhe
Bei zehn Grabstätten ist die 25-jährige Grabesruhe erreicht, bei einer Grabstätte wäre dies erst im Juli 2022 der Fall, bei einer weiteren im Januar 2023. Gemäss Artikel 7 der Friedhofsordnung der Gemeinde Samnaun kann die Grabesruhe weniger als 25 Jahre betragen, wenn bauliche Massnahmen oder sonstige öffentliche Interessen dies erfordern.
Der Gemeindevorstand nimmt die vorliegende Auflistung der aufzuhebenden zwölf Grabstätten auf dem Friedhof Compatsch zur Kenntnis. Er beschliesst, mit den Angehörigen der Grabstätte Nummer 79 und Nummer 80 abzuklären, ob diese mit der Verkürzung der Grabesruhe einverstanden sind.
Unter der Voraussetzung des Einverständnisses der Angehörigen wird der Gemeindevorstand beim Justiz-, Polizei- und Sanitätsdepartement des Kantons Graubünden dann die entsprechende Bewilligung für das Aufheben der Gräber einholen. Die Ansprechpersonen der übrigen zehn aufzuhebenden Grabstätten werden über die Friedhofssanierung informiert.
Die Räumung wird gegen Entgelt von der Gemeinde übernommen
Die Angehörigen werden aufgefordert, das jeweilige Grabkreuz und die Steinumrandung bis spätestens am 30. April 2022 von den Grabstätten zu räumen. Es besteht auch die Möglichkeit, diese Arbeit von den Mitarbeitern des Forst-/Werkdienstes der Gemeinde Samnaun ausführen zu lassen. Die Kosten betragen 170 Franken inklusive Entsorgungsgebühren.