Wie die Gemeinde Au SG bekannt gibt, finden die Kommunalwahlen am 22. September 2024 statt. Die Wahlvorschläge müssen bis zum 27. Juni 2024 eingereicht werden.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Au (SG).
Im Dorfzentrum der Gemeinde Au (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Am Sonntag, 22. September 2024, finden die Kommunalwahlen statt.

Gewählt werden der Gemeindepräsident, die Mitglieder des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission für die Amtsdauer 2025 bis 2028.

Die Wahlvorschläge für die Kandidaturen um das Gemeindepräsidium, für einen Sitz im Gemeinderat oder in der Geschäftsprüfungskommission müssen bis spätestens Donnerstag, 27. Juni 2024, 11.30 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei eingereicht werden (Poststempel genügt nicht).

Ein Wahlvorschlag ist nur dann gültig, wenn dieser von 15 in der Gemeinde stimmberechtigten Personen unterschrieben wurde und die Kandidierenden ihr Einverständnis zur Kandidatur erklärt haben.

Formulare sind bei der Gemeinderatskanzlei beziehbar

Die Formulare für die Wahlvorschläge und die Zustimmungserklärungen zur Kandidatur sind bei der Gemeinderatskanzlei oder auf der Webseite der Gemeinde erhältlich.

Die Gemeinderatskanzlei prüft die eingereichten Wahlvorschläge und lässt die Stimmzettel drucken.

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet im November 2024 statt

Die Kommunalwahlen werden im Majorzwahlverfahren durchgeführt. Das heisst, dass die Kandidierenden für die Wahl im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreichen müssen.

Wird das absolute Mehr für einen der Sitze nicht erreicht, wird ein zweiter Wahlgang durchgeführt. Dieser findet am Sonntag, 24. November 2024, statt.

Die Wahlvorschläge für den zweiten Wahlgang sind bis Montag, 30. September 2024, 11.30 Uhr, der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Wenn für den zweiten Wahlgang nur so viele Wahlvorschläge eingehen, wie Mandate zu vergeben sind, ist auch eine stille Wahl möglich.

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