Wie die Gemeinde Au SG angibt, wurde das «Reglement für die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen» genehmigt und ist ab dem 27. Februar 2024 rechtskräftig.
Im Dorfzentrum der Gemeinde Au (SG).
Im Dorfzentrum der Gemeinde Au (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Am 11. Dezember 2023 genehmigte der Gemeinderat das «Reglement für die Vergabe von Versicherungsdienstleistungen» der politischen Gemeinde Au, mit dem er die hoheitlichen Befugnisse im Versicherungsbereich dem Verein «Versicherungspool Rheintal» übertrug.

Mit gleichem Beschluss genehmigte er als zuständiges Organ der Mitgliedsgemeinde die Vereinsbeitritte insbesondere Kehrichtverwertung Rheintal, Abwasserwerk Rosenbergsau, Wasserwerk Mittelrheintal sowie regionaler Bevölkerungsschutz Rheintal.

Durchführung des fakultativen Referendums

Der Gemeinderat unterstellte das Reglement sowie die zustimmenden Beschlüsse gleichzeitig dem fakultativen Referendum.

Das fakultative Referendum wurde regional koordiniert vom 18. Januar 2024 bis 26. Februar 2024 durchgeführt.

Nachdem innert der Referendumsfrist kein Referendumsbegehren eingegangen und die Referendumsfrist somit unbenutzt abgelaufen ist, haben das Reglement und die Zustimmungsbeschlüsse zum Vereinsbeitritt von Zweckverbänden und Vereinen Rechtsgültigkeit erlangt.

Das Reglement ist per 27. Februar 2024 in Kraft getreten.

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