Nachtrag III zum Abfallreglement tritt rückwirkend in Kraft
Die Referendumsfrist zum II. Nachtrag Abfallreglement ist unbenützt abgelaufen. Das Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.

Am 17. Februar 2026 hat der Gemeinderat den Nachtrag III zum Abfallreglement erlassen und vom 23. Februar 2026 bis 3. April 2026 (40 Tage) dem fakultativen Referenudum unterstellt.
Während der Referendumsfrist und auch danach ging bei der Gemeinderatskanzlei kein Referendumsbegehren ein. Der Gemeinderat stellte deshalb am 14. April 2026 fest, dass die Referendumsfrist unbenützt verstrichen ist und der Nachtrag III zum Abfallreglement damit Rechtsgültigkeit erlangt hat.
Das Reglement tritt rückwirkend per 1. Januar 2026 in Kraft.










