Die Gemeinde Rebstein möchte das Grundstück der ehemaligen Magenbrot-Bäckerei Rohner erwerben. Am 10. April 2022 entscheiden die Stimmbürger darüber.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Wie die Gemeinde Rebstein informiert, bietet sich für sie die einmalige Gelegenheit, die ehemalige Liegenschaft der Magenbrot-Bäckerei Rohner zu kaufen. Mit dem Erwerb will sich der Gemeinderat die Möglichkeit für eine allfällige Erweiterung der Sportanlagen sichern. Die Stimmbürger entscheiden am 10. April an der Urne über den Antrag.

Vor gut zwei Jahren hat Marcel Rohner die Magenbrot Rohner AG verkauft. Mit dem Verkauf wurde der Produktionsstandort der beliebten Süsswaren-Spezialitäten verlegt. Nun stehen die ehemalige Produktionsstätte und das dazugehörende Wohnhaus an der Rietstrasse 10 zum Verkauf. Die beiden aneinandergrenzenden Parzellen umfassen eine Fläche von total 3576 Quadratmetern.

Der Kauf der Fläche soll durch einen Übertrag eines Grundstückes von 1998 Quadratmetern an der Flussgrabenstrasse sowie der Bezahlung von 991'700 Franken erfolgen. Marcel Rohner beabsichtigt, am neuen Standort im Fürtli ein Wohn- und Gewerberaum zu erstellen. Die Politische Gemeinde Rebstein ist Eigentümerin des entsprechenden Grundstücks, welches zu einem Drittel der Bauzone WG2 und zwei Drittel der W2 zugeschieden ist. Bis anhin wurde die Parzelle landwirtschaftlich genutzt.

Sinnvolle Investition für den Ausbau von Sport- und Freizeitaktivitäten

Aus Sicht des Gemeinderats Rebstein ist der Kauf der Rohner-Liegenschaft strategisch wertvoll. Zumal das Gebiet der Gemeinde Rebstein südlich der Bahnlinie bis zur Ländernaach bereits heute flächenmässig zu einem grossen Teil für Sport- und Freizeitzwecke genutzt wird. Auch auf dem angrenzenden Gemeindegebiet von Marbach befinden sich grössere Flächen für Sport. Im Zusammenhang mit der Gesamtüberarbeitung der Ortsplanung hat der Gemeinderat festgestellt, dass für einen möglichen zukünftigen Ausbau der Sport- und Freizeitaktivitäten im Gebiet der heutigen Sportplätze des Fussball- und des Tennisvereins weitere Flächen notwendig sein werden.

Der Zukauf des Rohner-Areals wird deshalb als sinnvolle Investition in die Zukunft betrachtet. So kann entsprechende Fläche für einen möglichen Ausbau der Sportanlagen nachhaltig gesichert werden. Damit könnte zugleich die langfristige Erschliessung und Nutzung zukünftiger Sportanlagen sichergestellt werden. Denn die Zufahrt zu den Sportanlagen führt unmittelbar am Grundstück vorbei und wird langfristig betrachtet mehr Verkehr aufnehmen müssen.

Die Bürgerschaft entscheidet am 10. April 2022 an der Urne

Da der Kauf der Rohner-Liegenschaft durch die Gemeinde und der Verkauf des Grundstückes an der Flussgrabenstrasse an Marcel Rohner direkt zusammenhängen, stimmen die Rebsteiner in einem einzigen Antrag über das Geschäft ab. Wer diesem zustimmt, genehmigt den Landabtausch sowie die Zahlung von 991'700 Franken. Aktuell wohnt der heutige Liegenschaftsbesitzer Marcel Rohner noch im Haus. Nach dem Verkauf wird er das Wohnhaus als Mieter nutzen. Voraussichtlich, bis seine neue Liegenschaft gebaut und bezugsbereit ist.

Danach will die Gemeinde das Wohnhaus und die weiteren Gebäude weiterhin Interessierten vermieten. Dies, bis der Bedarf an zusätzlichem Land für die Erweiterung der Sportanlagen vorhanden ist. Mit dem Zukauf und der Weitsicht sichert sich der Gemeinderat wichtige Entwicklungs- und Erweiterungsmöglichkeiten. Der Gemeinderat empfiehlt daher den Stimmbürgern den Antrag am 10. April 2022 an der Urne anzunehmen und damit die Weiterentwicklung der Sportanlagen nachhaltig zu sichern.

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