Wie die Gemeinde Berneck erinnert, sollen auch nicht erwerbstätige Personen, die das 20. Altersjahr erreicht haben, ihre Beitragspflicht erfüllen.
Dorfleben
Entsprechend verlangen die Gemeinden auch unterschiedlich viel für die Entsorgung des Abfalls. - keystone
Ad

Gerne macht die Gemeinde die Einwohner auf eine allfällige Beitragspflicht für Nichterwerbstätige aufmerksam.

Die Beiträge sind lückenlos zu bezahlen, denn fehlende Beitragsjahre können zu einer Kürzung der Rente führen.

Alle in der Schweiz wohnenden Personen sind versichert und müssen grundsätzlich Beiträge bezahlen.

Beitragspflicht ab dem 20. Lebensjahr

Das gilt auch für nichterwerbstätige Personen.

Nichterwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten.

Die Beitragspflicht endet, wenn das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Für Männer liegt dieses bei 65 Jahren und für Frauen bei 64 Jahren.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

AHVBerneck