Balgach erinnert an die Prämienverbilligungen 2022
Wie die Gemeinde Balgach berichtet, müssen die Anmeldungen für die Prämienverbilligung 2022 bis zum 31. März 2022 eingereicht werden.

Versicherte in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anrecht auf individuelle Prämienverbilligungen (IPV). Die zu erfüllenden Bedingungen und die Höhe der Vergünstigung sind im kantonalen Recht geregelt. Massgebend für eine Verbilligung sind die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse.
Persönliche und familiäre Verhältnisse sind ausschlaggebend für die Berechnung
Zum Bezug von IPV sind Personen berechtigt, die am 1. Januar 2022 ihren Wohnsitz oder ihren Aufenthaltsort im Kanton St.Gallen hatten. Für eine Berechnung sind die persönlichen und familiären Verhältnisse am 1. Januar 2022 massgebend.
Eine Selbstberechnung ist auf der Internetseite der SVASG möglich. Das Formular kann ab Anfang 2022 online ausgefüllt und abgeschickt werden.
Das Formular muss innerhalb der Einreichfrist versandt werden
Die Einreichfrist per 31. März 2022 ist strengstens zu beachten. Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr oder nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Ausnahmen bestehen für gesuchstellende Personen (oder ihre Vertretung), die unverschuldet von der Antragstellung abgehalten worden sind.
Bezügern von Ergänzungsleistungen wird die Prämienverbilligung ohne Anmeldung direkt den entsprechenden Krankenversicherern überwiesen und den Prämienrechnungen gutgeschrieben.