Wie die Gemeinde Au SG angibt, soll das Mitwirkungsverfahren für die neue Fuss- und Veloverkehrsbrücke auf Schweizer Seite gegen Sommer 2024 beginnen.
Das Gemeindehaus in Au (SG).
Das Gemeindehaus in Au (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson
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Die politische Gemeinde Au und ihre österreichische Nachbargemeinde Lustenau dürfen einen weiteren Meilenstein im grenzüberschreitenden Leuchtturmprojekt «Fuss- und Veloverkehrsbrücke Au-Lustenau» setzen.

Nach intensiven Planungen erfolgt voraussichtlich im Mai oder Juni 2024 das öffentliche Mitwirkungsverfahren auf Schweizer Seite.

Die gut 280 Meter lange Fuss- und Veloverkehrsbrücke wird etwa 650 Meter südlich des Grenzübergangs Au-Lustenau errichtet und verbindet den Weiler Oberfahr in Au über die bestehende Überführung der N13 mit der Kirchstrasse in Lustenau.

Gewinner des Ingenieurwettbewerbs

Eine Arbeitsgemeinschaft unter Federführung des Ingenieurbüros Giorgio Masotti aus Bellinzona war Gewinnerin des gemeinsamen Ingenieurwettbewerbs.

Ihr Entwurf «Verweilen» sieht eine Brücke aus Stahl mit Aufenthaltsmöglichkeiten in der Mitte vor und berücksichtigt neben den flussbaulichen, geologischen und topografischen Verhältnissen auch die Freizeitmöglichkeiten im Rheinvorland und eine Querung der stark befahrenen L 203 (Reichsstrasse) in Lustenau.

Neue Passerelle über die Reichsstrasse

Eine Passerelle überbrückt künftig die Reichsstrasse und bindet über die Kirchstrasse das Zentrum von Lustenau an.

Die gut 280 Meter lange Brücke liegt auf drei Stützen, der Überbau besteht aus wetterfestem Stahl.

Auf den bestehenden Dammkronen sind Verweilorte und Verbindungen zu jetzigen und künftigen Geh- und Velowegen vorgesehen.

Verschiedene Länder, verschiedene Verfahren

Die Verfahren im gemeinsamen Projekt sind in Österreich und der Schweiz verschieden.

Auf beiden Seiten des Rheins sind die Prozesse jedoch so abgestimmt, dass die Projektgenehmigungen gleich- und rechtzeitig vorliegen.

Aktuell läuft die Vorprüfung bei den kantonalen Amtsstellen in St.Gallen sowie die kommissionelle Vorprüfung bei der Bezirkshauptmannschaft im Land Vorarlberg, welche bereits weit fortgeschritten ist.

Die öffentliche Planauflage des grenzüberschreitenden Projekts soll in der Schweiz im Spätsommer 2024 erfolgen.

Abstimmung über Baukredit Ende November 2024

In der politischen Gemeinde Au wird zudem am 24. November 2024 an der Urne über den Baukredit abgestimmt.

Die Finanzierung auf Österreicher Seite (Land Vorarlberg, Marktgemeinde Lustenau) ist bereits sichergestellt.

Ebenso stehen die Gelder aus dem Agglomerationsprogramm der vierten Generation des Schweizer Bundes zur Verfügung und die kantonalen Beiträge aus St.Gallen sind in Aussicht gestellt – die definitive Zusage folgt im Rahmen der Projektgenehmigung.

Mit den Arbeiten kann voraussichtlich im Sommer 2025 begonnen werden, wenn das Projekt rechtskräftig und der Kredit von der Bürgerschaft der politischen Gemeinde Au im Herbst 2024 gesprochen ist.

Informationsveranstaltung Anfang Juni 2024 geplant

Die Eröffnung der neuen Fuss- und Veloverkehrsbrücke würde dann im Spätsommer 2026 erfolgen.

Im Rahmen des geplanten öffentlichen Mitwirkungsverfahrens möchte die Gemeinde die Bevölkerung am Mittwoch, 5. Juni 2024, um 19 Uhr in der Mehrzweckhalle Wees über das Brückenprojekt informieren.

Der Gemeinderat freut sich über rege Teilnahme an der Informationsveranstaltung.

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