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Vorberatende Kommission will ab 500 Franken Transparenz

Im Kanton St. Gallen sollen Gemeindebehörden ihre Löhne offenlegen müssen. Dies verlangt eine Gesetzesänderung.

Stadt St. Gallen
Blick auf die Stadt St. Gallen. (Symbolbild) - keystone

Im Kanton St. Gallen sollen Gemeindebehörden ihre Löhne offenlegen müssen. Dies verlangt eine Gesetzesänderung. Die vorberatende Kommission spricht sich für eine Veröffentlichung von Entschädigungen ab 500 Franken aus.

Im Februar 2020 war die Volksinitiative der Jungen SVP «Behördenlöhne vors Volk» mit 53 Prozent Nein-Stimmen abgelehnt worden. Als indirekten Gegenvorschlag hatte die St. Galler Regierung eine Vorlage angekündigt, mit der die Gemeinden verpflichtet werden, die Löhne der gewählten Behördenmitglieder zu veröffentlichen.

Die Regierung legte im April im Nachtrag zum Gemeindegesetz eine Transparenz-Bestimmung vor. Die Vorgaben an die Behörden sind umfassend: Künftig sollen sowohl die Löhne, als auch die Zulagen, Sitzungs- und Taggelder sowie die Spesen der Behörden veröffentlicht werden.

Die vorberatende Kommission entschied sich dafür, die gesamten Aufwendungen der Gemeinden offenzulegen, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte. So müssen auch Entgelte publiziert werden, die mit dem Behördenamt zusammenhängen, aber durch Dritte ausbezahlt werden. Beispiele dafür sind Entschädigungen für den Einsitz in Gremien von Zweckverbänden und Aktiengesellschaften.

Bei den Entschädigungen spricht sich die Kommission für eine Bagatellgrenze von 500 Franken aus. Zudem soll auf die Veröffentlichung von weiteren Entschädigungen, die nicht im Bruttolohn aufgeführt sind, wie Reka-Checks oder geschenkte Halbtax-Abonnements der SBB, verzichtet werden.

Ein Antrag, die Spesenvergütungen nicht zu veröffentlichen, da sie aufgrund unterschiedlicher Vereinbarungen in den Gemeinden nicht vergleichbar seien, wurde abgelehnt.

Der St. Galler Kantonsrat berät die Vorlage in der kommenden Septembersession in erster Lesung und voraussichtlich in der Novembersession in zweiter Lesung.

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