Städtische Volksabstimmung in St.Gallen am 27. September
Zur Abstimmung kommen die Neugestaltung von Marktplatz und Bohl sowie der Nachtrag VII zur Gemeindeordnung.

Der Stadtrat setzt die verschobene städtische Volksabstimmung auf den 27. September fest. Zur Abstimmung kommen die Neugestaltung von Marktplatz und Bohl sowie der Nachtrag VII zur Gemeindeordnung.
Die beiden Geschäfte wären ursprünglich am 17. Mai zur Abstimmung gekommen. Da der Bundesrat die eidgenössischen Volksabstimmungen an besagtem Datum aufgrund der ausserordentlichen Lage abgesagt hatte, folgte der Stadtrat diesem Entscheid.
Am 27. September werden nebst der eidgenössischen und städtischen Volksabstimmung die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden stattfinden.