St. Gallen will Ausländern Grundstückkäufe erleichtern

    Der Kanton St. Gallen will den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland gemäss «Lex Koller» vereinfachen. So sollen Rekurse gegen Entscheide der Grundbuchaufsicht neu direkt ans Verwaltungsgericht gehen.

    schweizerische Volkspartei
    Das Regierungsgebäude in St. Gallen. - Keystone

    Bisher können solche Entscheide zuerst bei der Regierung und anschliessend beim Verwaltungsgericht angefochten werden, wie die Staatskanzlei am Montag mitteilte. Als weitere Vereinfachung will der Kanton auf die Anhörung der politischen Gemeinden vor Entscheiden der Grundbuchaufsicht verzichten.

    Vertreter des Kantonalen Gewerbeverbands (KGV) hatten eine Vereinfachung des Verfahren gefordert. Der Kanton nahm dieses Anliegen auf. Die Abteilung Grundbuchaufsicht des Amts für Gemeinden hat dazu verschiedene Massnahmen ausgearbeitet und zum Teil bereits umgesetzt, wie es heisst.

    Für andere Vereinfachungen braucht es eine Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, auch «Lex Koller» oder «Lex Friedrich» genannt. Das kantonale Departement des Innern schickt die Anpassungen bis Ende März in die Vernehmlassung.

    Personen aus dem Ausland dürfen in der Schweiz Grundstücke nur eingeschränkt erwerben. Solche Grundstückkäufe unterstehen einer Bewilligungspflicht. Dies gilt sowohl für Privatpersonen als auch für juristische Personen.

    Mehr zum Thema:

    Kommentare

    Weiterlesen

    gg
    67 Interaktionen
    Welt-Neuheit
    KI
    295 Interaktionen
    Gefahr

    MEHR AUS ST. GALLEN

    St. Gallen
    St. Gallen
    e-bike
    Gossau SG
    St. Gallen
    FC St.Gallen
    Gute Jahres-Bilanz