Am Montag wurde eine Autofahrerin in St. Gallen angehalten, welche mit einer sichtbehindernden Ladung unterwegs war. Sie wird zur Anzeige gebracht.
Sichtbehinderung durch Planze
Sichtbehinderung durch Planze in St. gallen Detailaufnahme. - Stadtpolizei St. Gallen

Das Wichtigste in Kürze

  • In St. Gallen wurde am Montag eine Autofahrerin angehalten.
  • Die Sicht der 34-jährigen Frau wurde durch eine Pflanze auf dem Beifahrersitz behindert.
  • Die Autofahrerin wurde zur Anzeige gebracht.
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Am Montagvormittag, gegen 10.45 Uhr, hielt die Stadtpolizei St. Gallen an der Rorschacher Strasse eine Autofahrerin an, welche mit einer sichtbehindernden Ladung unterwegs war.

Die 34-Jährige beabsichtige vier grosse Pflanzen auf dem Beifahrersitz, respektive dessen Fussraum zu transportieren.

Die Pflanzen verdeckten dabei die Seitenscheibe und den Aussenspiegel, wodurch die Sicht der Autofahrerin stark eingeschränkt war. Die Lenkerin wird wegen der sichtbehindernden Ladung verzeigt.

Die Ladung muss genügen gesichert sein

Die Stadtpolizei St. Gallen macht darauf aufmerksam, dass mitgeführte Ladungen immer so geladen werden müssen, dass die Sicht nicht eingeschränkt wird.

Weiter ist darauf zu achten, dass die Ladung genügend gesichert ist, damit diese nicht verrutschen und dadurch zu einer Gefahr werden kann.

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