St. Gallen: E-Trottinett-Fahrer (59) mit 50 km/h unterwegs

Am Mittwoch ist ein Mann in St. Gallen von einer Patrouille angehalten worden. Der 59-Jährige war mit einem unzulässigen E-Trottinett unterwegs.

E-Trottinett
Das E-Trottinett wurde sichergestellt. - Stadtpolizei St. Gallen

Am Mittwochabend, kurz nach 21 Uhr, fiel einer Patrouille der Stadtpolizei St. Gallen auf der Moosstrasse eine Person mit einem E-Trottinett auf.

Der 59-jährige Mann war gemäss Tacho-Anzeige mit einer Geschwindigkeit von ungefähr 40 bis 50 km/h, anstelle der zulässigen Fahrzeuggeschwindigkeit von 20 km/h unterwegs und wurde angehalten.

Zwecks technischer Überprüfung wurde das E-Trottinett sichergestellt und geeichte Geschwindigkeitsprüfrolle mit einer Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen.

Regeln und Vorgaben für E-Trottinette 

Wer ein E-Trottinett im Strassenverkehr nutzt, muss sich bewusst sein, dass eine Reihe von rechtlichen und technischen Vorgaben gelten und dass Verstösse mit ernsten Konsequenzen einhergehen.

In der Schweiz gilt: E-Trottinette dürfen maximal 20 km/h (E-Scooter: 25 km/h) fahren. Sie werden rechtlich wie Leichtmotorfahrräder behandelt: Nutzung von Radwegen oder Strasse, kein Fahren auf dem Trottoir.

Zugelassen sind nur Fahrzeuge mit Licht vorne und hinten, zwei Bremsen und Klingel. Tuning bzw. Leistungssteigerung ist untersagt, da dies zu einer Änderung der Fahrzeugkategorie führt.

Mindestalter: 14 Jahre mit Ausweis Kat. M, ab 16 Jahren ohne. Ein Helm ist nicht Pflicht, wird aber dringend empfohlen.

Unterschied E-Trottinett und E-Scooter

Ein E-Trottinett ist ein Trottinett mit Elektromotor, auf dem man in der Regel stehend fährt. In diesem Fall wurde jedoch ein Sitz montiert.

Ein E-Scooter hingegen ähnelt in seiner Form einem Roller oder Motorrad. Er wird nicht stehend, sondern ausschliesslich sitzend gefahren.

Wer sich nicht an diese Vorgaben hält, riskiert Bussen, den Entzug des Fahrzeugs und haftet bei Unfällen oft selbst. Die Regeln sollen nicht einschränken, sondern Unfälle verhindern und alle Verkehrsteilnehmenden schützen.

Kommentare

User #1428 (nicht angemeldet)

Klar, nicht legal, aber meine Frage: Wird bei einer Rollenmessung der Windwiderstand berücksichtigt? Weiss das jemand?

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