Die Religionsgemeinschaften im Kanton St. Gallen haben auf das Versammlungsverbot mit Internetangeboten reagiert: Gottesdienste werden via Stream übertragen, Apps schicken Push-Meldungen während des Ramadans. Unklarheiten gibt es unter anderem bei den Abdankungen.
Thomaskirche in Leipzig: Die Johannes-Passion im Livestream hat die Zuhörer weltweit begeistert. Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
Thomaskirche in Leipzig: Die Johannes-Passion im Livestream hat die Zuhörer weltweit begeistert. Foto: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa - dpa-infocom GmbH

Regelmässig treffen sich Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Religionen und Konfessionen mit dem Kanton. Dieses Mal wurde zuerst eine Kurzumfrage zu den Auswirkungen der Pandemie-Massnahmen durchgeführt und danach das Resultat in einer Videokonferenz besprochen.

Die Religionsgemeinschaften hätten Angebote wie das gemeinsame Gebet oder Beratungen in sehr kurzer Zeit «auf primär internetbasierende Formen umgestellt», heisst es in einer Mitteilung des Departements des Innern vom Montag.

Die Palette der eingesetzten technischen Hilfsmittel sei breit. Während aus der St. Galler Kathedrale professionell hergestellte Gottesdienst-Sendungen über Streams verbreitet werden, wendeten andere Religionsgemeinschaften günstigere Formen an.

So biete die Islamische Gemeinschaft in Wil eine Smartphone-App an, über die der Imam während des Fastenmonats Ramadan via Push-Mitteilungen zum gemeinsamen Gebet oder zu Referaten und Diskussionen einladen könne.

Die Umfrage habe aber auch gezeigt, dass alle Religionsgemeinschaften stark von den Pandemie-Massnahmen betroffen seien. Das Versammlungsverbot schränke die gemeinsame Ausübung der Religion in Form von Gottesdiensten oder gemeinsamen Gebeten stark ein.

Vor rund zwei Wochen seien noch erhebliche Mängel in der Kommunikation zwischen Spitälern sowie Heimen und den Religionsgemeinschaften konstatiert worden. Inzwischen habe sich die Situation verbessert. Es werde individuelle Unterstützung gewünscht, etwa beim Einrichten von «Plauderboxen» in Heimen oder beim Einsatz von sozialen Medien bei der Seelsorge für ältere Menschen.

Bei den Abdankungen stellten die Religionsgemeinschaften Klärungsbedarf fest. Dabei gehe es um die Benutzung der Friedhofskapellen und um die Frage, wer während einer Abdankung konkret für die Einhaltung der verschiedenen Bestimmungen zuständig sei. «Entsprechende Abklärungen wurden in die Wege geleitet», teilte das Departement mit.

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