Öffentliche Beschaffungen sollen nachhaltiger werden
Der Kanton St.Gallen wird auf den 1. Juni 2023 einer interkantonalen Vereinbarung zum öffentlichen Beschaffungswesen beitreten.

Die interkantonale Vereinbarung, die bei öffentlichen Beschaffungen für einheitliche Rechtsgrundlagen sorgt, wurde einer Totalrevision unterzogen.
Die Regierung hat den Beitritt auf den 1. Juni 2023 beschlossen. Der Kantonsrat genehmigte den entsprechenden Beschluss im September 2022.
Die Totalrevision habe auch politische Ziele, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei von Mittwoch, 10. Mai 2023.
Die Stärkung des Qualitätswettbewerbs sei das Ziel
Die öffentliche Hand erhalte einen grösseren Spielraum bei der Berücksichtigung der volkswirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit.
Das führe «zu einer Stärkung des Qualitätswettbewerb gegenüber dem Preiswettbewerb».
Diese Änderung werde die Ausgestaltung der Kriterien in Ausschreibungen vermehrt prägen, heisst es in der Botschaft der Regierung.
Rücksicht auf Bedürfnisse kleinerer und mittlerer Unternehmen
Im Sinn einer Gleichbehandlung dürfe von in- und ausländischen Anbietern ein gleich hoher Standard bei den Nachhaltigkeitskriterien verlangt werden.
Weiter werden neue Beschaffungsmethoden eingeführt und es soll einfacher werden, Anbieter auszuschliessen, die unzuverlässig arbeiten oder sich nicht an die Vorschriften halten.
Kanton und Gemeinden sollen zudem «auf die Leistungsfähigkeit und die Bedürfnisse der kleineren und mittleren Unternehmen Rücksicht nehmen», heisst es in der Mitteilung.