Neue Zivilschutzregion St.Gallen-Bodensee
Auf den 1. Januar 2020 wird die Stadt St.Gallen zusammen mit 15 Gemeinden eine einzige Zivilschutzregion bilden. Diese ist die Folge einer Reform des Zivilschutzes auf kantonaler Ebene.

Der Kantonsrat hat am 7. Juni 2016 den II. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über den Zivilschutz verabschiedet. Die wichtigsten Reformelemente sind dabei die Reduktion des kantonalen Bestandes an Angehörigen des Zivilschutzes (AdZS) von 5'300 auf 3'600 und die Reduktion der Regionalen Zivilschutzorganisationen (RZSO) von 20 auf 8. Damit verbunden sind Spar-effekte.
Die Regierung des Kantons St.Gallen hat am 20. November 2018 festgelegt, dass die Gemeinden Gaiserwald, Wittenbach, Muolen, Untereggen, Berg SG, Tübach, Rorschacherberg, Thal, Häggenschwil, Eggersriet, Mörschwil, Steinach, Goldach sowie die Städte Rorschach, Rheineck und St.Gallen die neue Zivilschutzregion St.Gallen-Bodensee mit einem Bestand von 570 AdZS bilden.
Ein Projektsteuerungsausschuss unter dem Vorsitz von Stadträtin Sonja Lüthi, Direktorin Soziales und Sicherheit, hat die Zusammenführung geleitet. In vier Teilprojekten wurden die nötigen Grundlagen erarbeitet. Das Resultat ist eine Vereinbarung aller 16 Städte und Gemeinden, welche die Basis für die neue Organisation darstellt, die ab dem 1. Januar 2020 operativ sein wird. In der Stadt liegt die Zustimmung zur Vereinbarung in der Kompetenz des Stadtparlaments, das voraussichtlich am 2. Juli 2019 darüber befinden wird. In allen 16 beteiligten Städten und Gemeinden unterliegt die Vereinbarung zudem dem Verfahren des fakultativen Referendums.
Der Zivilschutz gehört mit der Polizei, der Feuerwehr, dem Gesundheitswesen und den technischen Betrieben zum Verbundsystem Bevölkerungsschutz. Hauptauftrag des Zivilschutzes ist heute nicht mehr der Schutz der Bevölkerung im Falle bewaffneter Konflikte, sondern die Befähigung zur Bewältigung von Katastrophen und Notlagen. Im Einzelnen erfüllt der Zivilschutz folgende Aufgaben: Betreuung hilfsbedürftiger Personen, technische Hilfeleistungen, Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung, Schutz von Kulturgütern, Führungsunterstützung und Logistik, Instandstellungsarbeiten und Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft.
Für die Bewältigung ausserordentlicher Ereignisse gibt es im neuen Raum St.Gallen-Bodensee eine Regionale Bevölkerungsschutzkommission (RBSK), die aus Gemeinde- sowie Stadträtinnen und -räten der beteiligten Kommunen besteht und die politische Gesamtverantwortung trägt. Designierte Präsidentin der RBSK ist Stadträtin Sonja Lüthi. Die RBSK ist Aufsichtsorgan über die RZSO und ebenso über den Regionalen Führungs-Stab (RFS), der bei einem ausserordentlichen Ereignis den politisch Verantwortlichen und den Einsatzleitern an der Front mit Rat und Führungsunterstützung zur Seite steht. Im RFS sind Spezialistinnen und Spezialisten der Bereiche Zivilschutz, technische Dienste, Gesundheit, Feuerwehr, Sicherheit und Information vertreten. Das örtliche Know-how der Gemeinden und Städte wird durch die Benennung einer Verbindungsperson sichergestellt, die dem RFS für Übungen und Ernstfalleinsätze zugewiesen ist.
Die 16 beteiligten Städte und Gemeinden haben sich für das Sitzgemeindemodell entschieden. Dies bedeutet, dass die Stadt St.Gallen mit ihren bestehenden Strukturen die von Bund und Kantonen vorgegebenen Leistungen für den Zivilschutz auch für die 15 Partnergemeinden erbringt. Als Abgeltung für diese Leistungen haben sich die beteiligten Städte und Gemeinden auf einen jährlichen Beitrag von CHF 6.50 pro Kopf an die Stadt St.Gallen geeinigt. Alle drei Jahre wird überprüft, ob dieser Betrag noch kostendeckend ist.