Im Kanton St. Gallen hat die Zahl der Massnahmen, die von der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) verfügt wurden, insgesamt leicht zugenommen. Eine Abnahme gab es bei den stärksten Schutzmassnahmen für Erwachsene.
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Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde sorgt mit einer Entscheidung in der Westschweiz für Kopfschütteln. - Keystone

Im Kanton St. Gallen gibt es neun regionale Kinder- und Erwachsenenschutzbehörden (Kesb). Regelmässig veröffentlichen sie Kenndaten zu ihrer Tätigkeit, etwa zur Zahl der bestehenden Schutzmassnahmen für Erwachsene: Ende 2020 waren es insgesamt 5091. Das sind 96 mehr als im Jahr zuvor.

Der Anstieg beschränkt sich auf die leichteren Schutzmassnahmen, zu denen die sogenannten Begleit- und Vertretungsbeistandschaften gehören. Dort wurde eine Zunahme von 197 Fällen verzeichnet. Um 97 Fälle abgenommen hat hingegen die Zahl der schweren Massnahmen. Gemeint sind damit umfassende Beistandschaften.

Für Kinder und Jugendliche gab es in 3454 Fällen Schutzmassnahmen, das sind 152 mehr als 2019. Am häufigsten ausgesprochen wurden Beistandschaften, in insgesamt 2463 Fällen. In 397 Fällen haben die Kesb eine Weisung ausgesprochen. Damit wird etwa eine Familie verpflichtet, eine Erziehungsberatung oder eine sozialpädagogische Familienbegleitung in Anspruch zu nehmen.

Im interkantonalen Vergleich liege der Kanton St. Gallen bei den Kinderschutzmassnahmen im Durchschnitt, bei den Massnahmen für Erwachsene leicht darunter, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Montag.

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