Kundschaft entscheidet ab 2026 über Stromflexibilität

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Stadt St. Gallen,

Seit dem 1. Januar 2026 können Kunden selbst entscheiden, ob sie ihre Stromflexibilität nutzen oder wie bisher den Stadtwerken überlassen.

Kirchtürme in der Stadt St. Gallen.
Kirchtürme in der Stadt St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt St.Gallen mitteilt, gelten für die Nutzung von Flexibilitäten in der Energieversorgung seit dem Jahr 2026 neue rechtliche Vorgaben des Bundes. Die St.Galler Stadtwerke informieren ihre Kundschaft im Januar 2026 über die anstehenden Änderungen.

Flexibilität bedeutet in der Energieversorgung, dass die Erzeugung, der Verbrauch oder das Speichern von Energie gezielt verändert werden kann, um ein Stromnetz zu stabilisieren und zu optimieren.

Diese Flexibilität wird vor allem dazu genutzt, lokale Netze wie auch das Gesamtsystem widerstandsfähiger zu machen, wenn zu viel oder zu wenig elektrische Energie vorhanden ist. Diese Massnahme kann dazu beitragen, teure Netzausbauprojekte zu vermeiden, zu reduzieren oder zu verschieben. Das Thema Flexibilitäten wird in der Schweiz derzeit rechtlich stärker geregelt.

Wahlfreiheit bei Elektroboilern und Wärmegeräten

Wie schweizweit alle Energieversorgungsunternehmen konnten die St.Galler Stadtwerke bis anhin darüber entscheiden, welche Anlagen oder Geräte (zum Beispiel Elektroboiler, Wärmeapparate und so weiter) sie gezielt ein- oder ausschalten.

Seit dem Jahresbeginn 2026 kann die Kundschaft selbst über diese als Flexibilität bezeichnete Einflussmöglichkeit verfügen. Möchte sie davon Gebrauch machen, muss ein Elektroinstallationsunternehmen die nötigen technischen Änderungen vornehmen, sofern die Einwilligung der Hauseigentümerschaft vorliegt.

Die St.Galler Stadtwerke informieren im Januar 2026 alle betroffenen Kunden schriftlich. Diese können dann darüber entscheiden, ob sie diese Flexibilität selbst nutzen oder den St.Galler Stadtwerken wie bislang zur Verfügung stellen möchten.

Verbleibt die Flexibilität bei den St.Galler Stadtwerken, profitiert die Kundschaft auch weiterhin, zum Beispiel bei Elektroboilern in Form der Warmwasseraufbereitung zu Niedertarifzeiten.

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