Kantonsrat schliesst Lücke bei der Pflegefinanzierung

Der St. Galler Kantonsrat hat in der Septembersession einen Gesetzeslücke bei der Pflegefinanzierung geschlossen. Dabei geht es um Spezialfälle bei der Verteilung von Kosten, die Pflegeheime verrechnen. Auslöser war ein Urteil des Bundesgerichts.

Spital Wattwil st.gallen
In St.Gallen finden aktuell Gespräche über zusätzliche Massnahmen gegen das Coronavirus statt. Selbst dort ist man allerdings noch sehr weit von einer Zertifikatpflicht entfernt. (Symbolbild) - sda

Die Kosten für einen Aufenthalt in einem Betagten- oder Pflegeheim werden üblicherweise zwischen der Krankenversicherung, der Bewohnerin oder dem Bewohner sowie den Gemeinden aufgeteilt. Weil Pflegeleistungen wirtschaftlich erbracht werden müssen, hat die St. Galler Regierung dafür Höchstansätze festgelegt.

In speziellen Fällen gibt es bei dieser Aufteilung eine Gesetzeslücke. Das Bundesgericht hatte 2017 in einem Urteil festgestellt, dass im Kanton St. Gallen nicht geregelt sei, wer die Pflegekosten übernehmen muss, falls diese im Einzelfall die Höchstansätze übersteigen.

Es sei nicht zulässig, die Mehrkosten den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung zu stellen, hielt das Bundesgericht fest. Wenn die Höchstansätze missachtet würden, müsse der Kanton einschreiten. Als letztes Mittel könne die betroffene Einrichtung von der Pflegeheimliste gestrichen werden.

Die Regierung schlug verschiedene Anpassungen vor. So sollen Pflegekosten, die die Höchstansätze übersteigen, nach einen festgelegten Verfahren von der Einrichtung selber getragen werden müssen. Weiter soll es dem Kanton grundsätzlich möglich sein, zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner für einen befristeten Zeitraum die Höhe der Pensions- und Betreuungstaxe festzulegen.

Die vorberatende Kommission verlangte, dass die Höchstansätze alle drei Jahren überprüft werden müssen. Der Vorschlag war mit den Änderungen durch die Kommission quer durch die Fraktionen unbestritten.

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