Zwischen Sonntag und Montag wurden im Kanton St. Gallen vier Autofahrende angehalten, deren Scheibe nicht genügend von Eis oder Schnee befreit waren.
Gucklochfahrer in Wattwil
Gucklochfahrer in Wattwil gestoppt. - Kantonspolizei St. Gallen
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Kanton St. Gallen waren zwischen Sonntag und Montag vier Gucklochfahrer unterwegs.
  • Die Lenkeden aus Rorschach, Buchs und Wattwil wurden zur Anzeige gebracht.
  • Die Kantonspolizei erinnert daran, dass das Fahrzeug von Schnee und Eis zu befreien ist.

In der Zeit zwischen Sonntagmorgen und Montagmorgen sind auf dem Kantonsgebiet vier Autofahrende angehalten worden, welche die Scheiben ihrer Autos nicht genügend vom Eis oder Schnee befreit hatten.

In Rorschach, Buchs und Wattwil wurden anlässlich von Patrouillenfahrten vier Autofahrende angehalten. Es musste festgestellt werden, dass die Autos bedeckte Frontscheiben und Seitenscheiben hatten.

Gucklochfahrer in Buchs.
Gucklochfahrer in Buchs. - Kantonspolizei St. Gallen

Diese waren nicht genügend vom Eis oder Schnee befreit worden. Die «Gucklochfahrer» wurden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht.

Das Fahrzeug muss von Schnee und Eis befreit sein

Um die Sicherheit zu gewährleisten und somit auch eine Anzeige zu vermeiden, gilt es, folgende Richtlinien zu beachten: Front- und Seitenscheiben sowie Seitenspiegel müssen von Eis und Schnee befreit werden.

Zudem muss auch bei den Lichtern, Blinkern und Kontrollschildern allfälliger Schnee und Eis entfernt werden. Die hinteren Seitenscheiben und die Heckscheibe müssen nicht zwingend freigekratzt werden.

Gucklochfahrer in Rorschach.
In Rorschach befreite ein Autofahrer nur ein kleines Guckloch. - Kantonspolizei St. Gallen

Um weitere Verkehrsteilnehmende nicht in Gefahr zu bringen, müssen Motorhaube und Fahrzeugdach ebenfalls von Schnee und Eis befreit werden.

Ad
Ad