Feuerwerk

Kanton St. Gallen verbietet Feuerwerk und Feuer in Waldesnähe

Im Kanton St. Gallen ist es ab Mittwoch, 27. Juli 2022, verboten, in Wäldern oder in Waldesnähe Feuerwerk abzubrennen oder Feuer zu entfachen.

Feuerwerk. (Symbolbild) - Keystone

Die Regenfälle hätten keine Entspannung in den Wäldern gebracht, heisst es in einer Mitteilung des Kantons vom Dienstag, 26. Juli 2022,. Das Feuer- und Feuerwerksverbot gilt in Wäldern und Waldesnähe im Umkreis von 200 Metern. Auch an offiziellen Feuerstellen darf kein Feuer gemacht werden.

Ebenso ist es verboten, Raucherwaren wegzuwerfen. Zudem dürfen im ganzen Kantonsgebiet keine Himmelslaternen steigen gelassen werden. Himmelslaternen sind fliegende Lampions aus Seidenpapier mit einer Feuerquelle. Die Verbote gelten bis auf Weiteres. Der Kanton will die Lage am 2. August 2022 neu beurteilen.

Fachleute raten auch beim Abbrennen von Feuerwerk in Privatgärten zur Vorsicht. So sollten keine Vulkane in der Nähe von Bäumen entzündet werden. Feuerwerk sollte nicht an Bäumen festgemacht werden.

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