St. Gallen

    Kanton St. Gallen: Drei Unfälle – drei fahrunfähige Lenker

    In Walenstadt, Oberuzwil und Buchs SG krachte es am Samstag, 24. Oktober 2026. Bei jedem Unfall stufte die Polizei einen Beteiligten als fahrunfähig ein.

    Kanton St. Gallen
    Drei Unfälle – drei fahrunfähige Lenker. - Kantonspolizei St. Gallen

    Am Samstag (24.10.2026) ist es in Walenstadt, Oberuzwil und Buchs zu drei Verkehrsunfällen gekommen. Bei jedem Unfall stufte die ausgerückte Patrouille einen der Beteiligten als fahrunfähig ein.

    Bei allen drei Personen wurde die Entnahme einer Blut- und Urinprobe angeordnet. Es entstand Sachschaden von insgesamt rund 13'000 Franken.

    Um 15.20 Uhr kam es auf der Sarganserstrasse in Walenstadt zu einer Kollision zwischen den Autos eines 29-Jährigen und eines 58-Jährigen. Noch bevor die alarmierte Patrouille eintraf, entfernte sich der 58-Jährige mit seinem Auto von der Unfallstelle. Dank Hinweisen konnte der Mann später von einer Patrouille der Kantonspolizei St. Gallen ausfindig gemacht werden. Er wurde als fahrunfähig eingestuft.

    Sein Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

    Um 17.40 Uhr fuhren ein 58-Jähriger und ein 38-Jähriger mit ihren Autos in genannter Reihenfolge auf der Neugasse in Oberuzwil in Richtung Jonschwil. Als der vorausfahrende 58-Jährige sein Auto abbremste, prallte der 38-Jährige mit seinem Auto gegen dessen Heck. Die ausgerückte Patrouille stufte den 58-Jährigen als fahrunfähig ein.

    Sein Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen.

    Um 22.45 Uhr hielt ein 18-Jähriger sein Auto auf der Kapellistrasse in Buchs verkehrsbedingt hinter einer stehenden Fahrzeugkolonne an. Hinter ihm fuhr ein 47-Jähriger mit seinem E-Bike auf der Strasse. Dieser wechselte auf das Trottoir und überholte dort die Kolonne rechts. Dabei kollidierte er mit dem Auto des 18-Jährigen.

    Der E-Bike-Fahrer stürzte zu Boden, blieb jedoch unverletzt. Die ausgerückte Patrouille stufte ihn als fahrunfähig ein.

    Alle drei fahrunfähigen Fahrzeuglenker werden bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zur Anzeige gebracht. Die zuständigen Strassenverkehrsämter prüfen allfällige Administrativmassnahmen.

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