St. Gallen

    Kanton St.Gallen: Neue biometrische Identitätskarte ab November

    Im Kanton St.Gallen kann die neue biometrische Identitätskarte ab dem 2. November 2026 an den Ausweisstellen in St.Gallen und Sargans beantragt werden.

    Kanton St. Gallen
    Das historische Zentrum der Stadt St. Gallen (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Am 2. November 2026 wird die biometrische Identitätskarte eingeführt. Die Länder der Europäischen Union (EU) stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Die neue Schweizer Identitätskarte garantiert, dass Schweizerinnen und Schweizer in der EU auch künftig frei reisen können.

    Nicht biometrische Identitätskarten, die vor der Einführung der neuen biometrischen Identitätskarte ausgestellt werden, werden für Reisen in die EU bis zu ihrem Ablaufdatum gültig sein (maximal zehn Jahre für Erwachsene).

    Zudem werden die Bürgerinnen und Bürger künftig je nach Bedarf zwischen den beiden Identitätskarten wählen können:

    Personen, die innerhalb der EU reisen, wird die biometrische Identitätskarte empfohlen.

    Für Personen, welche die Karte ausschliesslich als Ausweis in der Schweiz benötigen, ist die nicht biometrische Identitätskarte ausreichend.

    Die nicht biometrischen Identitätskarten können ab dem 02.11.2026 nach wie vor beim Einwohneramt der Gemeinde beantragt werden.

    Die biometrischen Identitätskarten können im Kanton St.Gallen ab dem 2. November 2026 auf den Ausweisstellen in St.Gallen und Sargans beantragt werden.

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